Wie bitte?
Betrunkener Elfjähriger tritt Polizeibeamten Nase blutig
NÜRNBERG (ots/nf) - In der Nacht vom Montag (27. Juli 2020) auf Dienstag (28. Juli 2020) wurde ein elfjähriger ,,Streuner" durch eine Nürnberger Betreuungseinrichtung als vermisst gemeldet. Als ihn kurz darauf eine Polizeistreife wieder nach Haus bringen wollte, beleidigte er die Beamten massiv und trat einem Polizisten ins Gesicht.
Gegen Mitternacht wurde der 11-jährige alkoholisierte Junge der Polizei als vermisst gemeldet. Es war nicht das erste Mal, dass der Streuner auf eigene Faust unterwegs war.
Mehrere Streifen der Polizeiinspektionen Nürnberg-Mitte und Nürnberg-West machten sich daraufhin auf die Suche nach dem Kind und fanden den Bub schließlich in einem Nürnberger Park. Dort hatte er sich mit anderen Kindern getroffen. Als er die Polizeibeamten bemerkte, versuchte der offensichtlich stark betrunkene Junge sich in einem Gebüsch zu verstecken.
Allerdings bekam ihn ein Polizeibeamter der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte zu fassen und wollte ihn anschließend zum Streifenwagen bringen. Damit war der Bub überhaupt nicht einverstanden und er beleidigte und bedrohte die Polizisten fortlaufend. Zudem wehrte er sich mit Händen und Füßen gegen die Beendigung seines nächtlichen Ausflugs. Er trat und schlug nach den Polizeibeamten, die ihn trotzdem zum Wagen bugsieren konnten.
Dort setzte sich der Junge zwar ins Auto - drehte sich dann aber plötzlich auf den Rücken und trat den vor ihm stehenden Polizeibeamten unvermittelt mit voller Wucht ins Gesicht. Durch den Stoß begann die Nase des Polizisten zu bluten und er war kurz abgelenkt.
Den kurzen Überraschungsmoment nutzte der Bub aus, um den Polizisten erneut zu entwischen. Allerdings dauerte auch dieser Fluchtversuch nicht lange - schnell hatten die Beamten ihn erneut eingeholt.
Aufgrund der starken Alkoholisierung des Kindes wurde nun ein Rettungswagen gerufen und der 11-Jährige zur Überwachung in eine Klinik gebracht. Ermittlungsverfahren wegen der Beleidigungen und des Angriffs auf den Polizeibeamten erwarten den Jungen jedoch nicht, da er noch strafunmündig ist.
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