Nürnberger Hautpbahnhof Kriminalitätsschwerpunkt
Bundespolizei erlässt Waffenverbot - aber nur am Wochenende
NÜRNBERG (dpa/lby) - Waffen und andere gefährliche Gegenstände sind am kommenden Wochenende am Nürnberger Hauptbahnhof verboten. Die Bundespolizei erlasse vom 22. März um 6.00 Uhr bis 24. März um 6.00 Uhr eine temporäre Allgemeinverfügung, die das «Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art untersagt», teilte die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit. Dies sei eine von vielen Maßnahmen, um die Zahl der Straftaten am Nürnberger Hauptbahnhof einzudämmen.
Der Bahnhof in der Mittelfranken-Metropole gilt schon seit Langem als Kriminalitätsschwerpunkt. 2022 gehörte er laut einer Auskunft des Deutschen Bundestages zu den drei Bahnhöfen, an denen die Bundespolizei die meisten Sexualdelikte, Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikte erfasst hat. Im vergangenen Jahr registrierte die Bundespolizeiinspektion Nürnberg eigenen Angaben nach dort 276 Fälle, bei denen gefährliche Gegenstände mitgeführt oder eingesetzt wurden - rund 35 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr. «Daher ist die geplante Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich», hieß es.
Für das zeitweise Verbot am kommenden Wochenende gebe es keinen konkreten Anlass, erläuterte eine Bundespolizeisprecherin. Ziel sei der Schutz der Reisenden und Polizeikräfte, die Prävention und Sensibilisierung für das Thema. Bereits im vergangenen Sommer hatte die Bundespolizei an einem Wochenende eine solche Allgemeinverfügung erlassen. Auch an anderen Orten, zum Beispiel in Berlin, habe es solche Allgemeinverfügungen in der Vergangenheit gegeben, erläuterte die Sprecherin. Eine solche Maßnahme müsse aber immer besonders begründet sein.
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