Nürnberg bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100
Click & Meet: Wirtschaftsreferent erklärt, welche Lockerungen ab Montag gelten!
NÜRNBERG (nf) - Der Corona-Lockdown wurde bis zum 28. März verlängert. Dazu hat am vergangenen Freitag die Bayerische Staatsregierung die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) veröffentlicht. In Abstufungen sind einige Lockerungen - u.a. für den Handel möglich. Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas erklärt, wann ,,Click & Meet" erlaubt ist und was passiert, wenn der Wert wieder ansteigen sollte. In Paragraph 12 Abs. 1 Satz 7 der BayIfSMV ist „Click & Meet“ geregelt (bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100). Momentan (Sonntag, 7. März 2021) liegt Nürnberg bei einem Wert von 82,4.
Inzidenzwert zwischen 50 und 100: Ab wann wird gelockert?
Dr. Michael Fraas: ,,Maßgeblich ist die Inzidenzeinstufung von heute (Sonntag, 7. März 2021) durch das Bayerische Gesundheitsministerium, die nunmehr erfolgt ist: In Nürnberg sind wir über 50, aber unter 100. Daher darf es ab morgen „Click and Meet“ in Nürnberg geben. Das bedeutet einzelne Kunden (pro Kunde 40 qm der Verkaufsfläche) dürfen nach vorheriger Terminbuchung das Ladengeschäft für einen fest begrenzten Zeitraum betreten, mit FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung, Mindestabstand von 1,5 m und Schutz- und Hygienekonzept."
Was passiert, wenn der Wert auf 100 oder mehr ansteigen sollte?
Dr. Michael Fraas: ,,Das regelt Paragraph 3 der BayIfSMV.: Wird der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, dann muss die Stadt dies amtlich bekanntmachen. Frühestens am ersten Tag nach dieser Bekanntmachung, spätestens am zweiten Tag müsste dann „Click and Meet“ enden. Also gibt es einen „Puffer“ von vier bis fünf Tagen. Dasselbe gilt auch in die andere Richtung, wenn der Wert überschritten war."
Was bedeutet ,,Click & Meet"?
Click & Meet
Bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100: Kunde kann einen Termin (Homepage, Telefon, E-Mail) vereinbaren, Ware ansehen, vergleichen, auswählen und sich beraten lassen. Eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung.
Click & Collect/Call & Collect
Bei Inzidenzwerten über 100: Ware bestellen (Homepage, Telefon, E-Mail) und unter Beachtung von Hygienevorschriften im Laden abholen. Feste Zeitfenster, Warteschlangen sollen vermieden werden. Seit dem 11. Januar ist es in Bayern gestattet, online bestellte Ware vor Ort abzuholen. Allerdings muss dabei eine FFP2-Maske getragen werden. Lieferungen sind weiterhin erlaubt.
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