UPDATE: Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg
Corona: Stadt beschließt strengere Maßnahmen

Karte mit den markierten Straßen und Plätzen, für die die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gilt. | Foto: Stadt Nürnberg
  • Karte mit den markierten Straßen und Plätzen, für die die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gilt.
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UPDATE: 17. Oktober 2020

Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg

Die neuen Regelungen der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) sind am Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft getreten. Sie gelten damit unmittelbar auch für die Stadt Nürnberg. Die Stadt Nürnberg präzisiert in einer Allgemeinverfügung, auf welchen stark frequentierten öffentlichen Plätzen und Straßen eine Maskenpflicht und ein Alkoholverbot gelten. Die betroffenen Bereiche werden beschildert. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort.

Ausschlaggebend für die umzusetzenden Maßnahmen ist allein die vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite unter
https://www.stmgp.bayern.de
bekannt gegebene Einordnung in der bayerischen Corona-Ampel. Für Nürnberg meldet das Ministerium heute (17. Oktober 2020) einen Signalwert von über 35. Das bedeutet Stufe Gelb. Die Maßnahmen richten sich danach, ob laut Feststellung des Robert Koch-Instituts oder des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 35 beziehungsweise 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist.

In der kommenden Woche findet Präsenzunterricht in den Nürnberger Schulen statt. Die Stadtverwaltung bewertet in enger Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt, den Ministerialbeauftragten und dem Kultusministerium jeden Tag die Lage neu. „Unser Ziel ist es, die Schulen möglichst lange im Präsenzunterricht offen zu halten“, so Oberbürgermeister Marcus König, „dennoch müssen wir für einen weiteren Anstieg der Zahlen vorbereitet sein.“ Derzeit sieht die Verwaltung jedoch kein großes Infektionsgeschehen in Schulen, weshalb man am Präsenzunterricht festhält.Nach der neuen staatlichen Verordnung gelten ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung der Überschreitung eines der Index-Werte folgt, bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung folgende Vorgaben: 

Maßnahmen bei einem 7-Tage-Index größer 35:

Maskenpflicht:Es besteht Maskenpflicht auf von der Stadt Nürnberg festgelegten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen (siehe Karte), auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Freizeitparks, (Indoor-)Spielplätzen, Bowling-Bahnen etc.), Kulturstätten (wie Ausstellungen, Museen, Tiergarten etc.) und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die keine besonderen Regelungen vorgesehen sind.
Es besteht laut Verordnung eine Maskenpflicht auch im Unterricht am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie bei sportlichen Veranstaltungen getragen werden.


Teilnehmerzahl im öffentlichen Raum und bei privaten Feiern:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt; dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie. Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.

Sperrstunde:Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde). Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen:Der Konsum von Alkohol ist auf den von der Stadt Nürnberg festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen (siehe Karte) in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Maßnahmen bei einem 7-Tage-Index größer 50:

Maskenpflicht:
Es besteht Maskenpflicht auf von der Stadt Nürnberg festgelegten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen (siehe Karte), auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Freizeitparks, (Indoor-)Spielplätzen, Bowling-Bahnen etc.), Kulturstätten (wie Ausstellungen, Museen, Tiergarten etc.) und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die keine besonderen Regelungen vorgesehen sind.

Es besteht laut Verordnung in Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht am Platz nun in allen Jahrgangsstufen – also in Grundschulen und in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5. Eine Mund-Nasen- Bedeckung muss auch am Platz in Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie bei sportlichen Veranstaltungen getragen werden.

Teilnehmerzahl im öffentlichen Raum und bei privaten Feiern:Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.
Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

Sperrstunde:Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde). Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen:
Der Konsum von Alkohol ist auf den von der Stadt Nürnberg festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen (siehe Karte) in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

++

NÜRNBERG (pm/nf) - Angesichts der steigenden Fallzahlen und der Überschreitung des Sieben-Tage-Werts von 50 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche (aktuell 51,9) hat die Stadt Nürnberg weitergehende Maßnahmen zum Infektionsschutz auf der Basis der Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung angeordnet.

Danach muss auf vielen belebten Straßen und Plätzen in der Innenstadt, also überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt nach den verpflichtenden Vorgaben der Staatsregierung auch in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (zum Beispiel Fahrstühle, Kantinen), in den Schulen und in Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer durchgängig bei sportlichen Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist im gesamten Stadtgebiet bis höchstens fünf Personen gestattet sowie mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie (etwa Kinder mit ihren Eltern oder Großeltern), Geschwistern sowie Angehörigen aus höchstens einem weiteren Hausstand. Die Vorgabe gilt auch in gastronomischen Betrieben. Private Feiern und Kontakte werden ebenfalls auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen begrenzt.

In der Gastronomie wird eine Sperrstunde um 22 Uhr eingeführt. An Tankstellen darf ab 22 Uhr kein mehr Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.

Zu den Maßnahmen wird die Stadt unmittelbar nach Bekanntgabe der zugrundeliegenden staatlichen Verordnung (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) eine Allgemeinverfügung erlassen.

Oberbürgermeister Marcus König betont, dass der Betrieb der städtischen Dienststellen unter Einhaltung der Hygienevorgaben aufrechterhalten wird. „Was wir alle nicht wollen, ist ein zweiter Lockdown. Deshalb bitte ich alle um ein Höchstmaß an Disziplin und Rücksichtnahme“, sagte der OB bei einer virtuellen Pressekonferenz. „Wir wollen auch die Schulen so lange wie möglich offenhalten“, erklärte Schul- und Sportreferentin Cornelia Trinkl. „Präsenzunterricht geht vor Distanzunterricht.“ Dennoch müssten sich die Schulen auch auf den Fall vorbereiten, falls doch ein virtueller Unterricht wieder nötig sein sollte. „Unser Ziel ist es, den Regel- betrieb in den Kindertagesstätten so lange es geht aufrecht zu erhalten“, sagte Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales. Das gelte auch für das Jobcenter und die Bereiche, die Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen.Die Lage des Infektionsgeschehens würde jeden Tag neu bewertet und mit den Fachleuten erörtert, erläuterte Oberbürgermeister Marcus König. Wenn nötig, würden zusätzliche Entscheidungen zum Infektionsschutz getroffen. Der OB appelliert erneut an die Bevölkerung, die Hygiene- Regeln einzuhalten und besonnen zu reagieren, damit die Fallzahlen nicht noch stärker steigen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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