CSU-Stadtratsfraktion setzt sich für weitere und bessere Hundeauslaufzonen ein
Gefahrloses Freilaufen ermöglichen
NÜRNBERG (nf) - Erfreulicher Vorstoß der CSU-Stadtratsfraktion für Hunde und ihre Halter durch einen Antrag an die Verwaltung. Behandelt werden sollen im zuständig Ausschuss die Fragen, welche Hundeauslaufflächen im Stadtgebiet bereits ausgewiesen sind und ob eine Einzäunung oder wirksame Abgrenzung durch Hecken bereits ausgewiesener Hundeauslaufflächen - wie im Bereich des Wöhrder Sees und im Marienbergpark - möglich ist.
Zwar gibt es in Nürnberg - im Gegensatz zu anderen Städten - bereits mehrere Auslaufflächen für Hunde. Diese Auslaufzonen sind in der Regel mit Schildern markiert, eine Einzäunung oder Abgrenzung ist nicht vorhanden. Viele Hundebesitzer meiden diese Flächen, da sie meist unmittelbar an vorhandene Fuß- und Radwege grenzen oder sich in der Nähe von Straßen befinden und daher ein freies Laufenlassen der Tiere nahezu unmöglich ist. Viel zu groß ist vielen die Gefahr, dass es Unfälle mit Autos oder Radfahrern gibt. Im südlichen Stadtgebiet von Nürnberg - insbesondere zwischen den Ortsteilen Worzeldorf, Herpersdorf und Kornburg - fehlen nach Kenntnis der CSU-Stadtratsfraktion entsprechende Auslaufflächen, obwohl von den Bürgern hier dringender Bedarf reklamiert wird.
Der Bedarf und die Forderung spricht wahrscheinlich die Mehrheit der Hundehalter an. Nicht zuletzt deshalb, weil mit 132 Euro jährlicher Steuer für einen durchschnittlichen Hundehalter, die Steuerlast oft höher ist, als manch einer für sein Kraftfahrzeug berappen muss. Im Gegensatz zur Hundesteuer fließt bei der Kraftfahrzeugsteuer zumindest ein Teil in den Straßenbau. Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden, heißt: die Stadt kann das eingenommene Geld in jedem Bereich verwenden, den sie für richtig hält. Ein Irrglaube ist, die Hundesteuer würde ausschließlich in die Straßenreinigung fließen. Mit der Begründung, die Gehwege vom Hundedreck zu reinigen sei sehr teuer. Die Steuer wird zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mit verwendet. In Nürnberg betragen die Einnahmen durch Hundesteuer im Jahr durchschnittlich stattliche 1,5 Millionen Euro. Einen Sturm der Entrüstung würde ernten, wer Mofafahrer oder Fahrradfahrer zur einer Steuer verpflichten wollte.
Verschiedentlich wurde gegen die Hundesteuer geklagt - sogar bis vors Bundesverfassungsgericht. Bisher ohne Erfolg. Dabei ist der Hund das einzige Haustier, das besteuert wird. Katzen- und Pferdehalter müssen keine Steuer bezahlen. Für die als so genannte ,,Kampfhunde“ vermuteten Rassen müssen 264 Euro (§ 5 Abs. 5 HStS, d.h. mit Negativzeugnis) beziehungsweise 1.056 Euro ( § 5 Abs. 1 bis 4 HStS) bezahlt werden. Steuerbefreiungen beziehungsweise Steuerermäßigungen gibt es unter anderem für Blindenhunde, Jagdhunde, Therapie- und Einsatzhunde, Hunde von Menschen mit Nürnberg Pass, Haltern mit Hundeführerschein (einmalig) oder Hunden aus dem Tierheim Nürnberg, allerdings auch nur einmalig.
Auch sollte zur Abwechslung eine Lanze für die Hundehalter gebrochen werden. In unserer Freizeitgesellschaft, in der jeder auf sein vermeintliches Recht pocht - es aber an Rücksicht auf den anderen mangeln lässt - haben es Hundehalter nicht gerade leicht. Oft auch selbst verschuldet, aber eben nicht immer und grundsätzlich. Pöbeleien, Beschimpfungen und sogar tätliche Angriffe auf die Gassigeher häufen sich, bis zum Auslegen von Giftködern.
Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion ist überaus begründet, denn die Hundehalter befinden sich in einer weiteren Zwickmühle. Das Tierschutzgesetz fordert, dass die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden darf, dass es dem Tier schadet: Demnach steht jedem Hund „ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung“ zu. Überwiegender Leinenzwang führt fast immer zu Verhaltensproblemen - auch durch Unterbeschäftigung. Unzureichende Kontaktmöglichkeiten der Hunde untereinander steigern sich von Frustration zu Aggression. Zu einer tiergerechten Haltung gehört unbedingt die Möglichkeit zu sicherem freien Auslauf ohne Leine und zu freiem Kontakt mit Artgenossen.
Hintergrund Hundesteuer:
Bereits seit dem ausgehenden Mittelalter, im 15. Jahrhundert, mussten die lehnsrechtabhängigen Bauern für ihre Hundehaltung ,,Hundekorn" bezahlen und ihre ,,Hundegestellungspflicht", wie u.a. das Bundesfinanzministerium über die Vorgeschichte der Hundesteuer aufklärt, im Rahmen der Jagdfrondienste bei ihrem Lehnsherrn ablösen. In Deutschland wurde die Hundesteuer erstmals durch eine Verordnung der Fürstlich Isenburgischen Regierung vom 28. Februar 1807 in der Stadt Offenbach am Main erhoben; sie betrug jährlich einen Reichstaler und sollte als Beitrag zur Tilgung städtischer Kriegsschulden dienen. In Dänemark gibt es seit 1972 keine Hundesteuer mehr. Frankreich hat die Hundesteuer bereits 1979 abgeschafft, England im Frühjahr 1990 (in beiden Ländern gibt es weitaus mehr Hunde als in Deutschland). In Schweden wurde sie 1995 abgeschafft.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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