Landtags- und Bezirkswahl 2023
Das große Wahl-Spezial: Fachbegriffe, Hintergründe, Wahlkreise im Überblick
NÜRNBERG (pm/nf) – Zum 19. Mal seit 1946 werden am Sonntag, 8. Oktober 2023, die Abgeordneten des Bayerischen Landtags gewählt. Dieses Parlament wirkt durch die Wahl des Ministerpräsidenten und durch Zustimmung zu den von ihm berufenen Ministerinnen und Ministern sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie zur Zahl und Abgrenzung der Zuständigkeiten der Ministerien an der Regierungsbildung mit. Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden über die Zusammensetzung entscheiden.
Die 180 Abgeordnetenmandate des Bayerischen Landtags sind auf sieben Wahlkreise (= Regierungsbezirke) aufgeteilt. Auf den Wahlkreis Mittelfranken treffen dabei 24 Sitze. Die sieben bayerischen Wahlkreise sind in insgesamt 91 Stimmkreise unterteilt, in denen jeweils eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt gewählt wird. Mittelfranken besitzt 12 Stimmkreise, hat also 12 Direktmandate zu vergeben; auf Nürnberg (zusammen mit weiteren Gemeinden) entfallen davon vier.
Als Wahlverfahren wird das sogenannte „verbesserte Verhältniswahlrecht“ angewendet. Die „Verbesserung“ besteht in einigen Elementen des Mehrheitswahlrechts (direkt gewählte Stimmkreisabgeordnete, Zweitstimme kann Personen gegeben werden, Erststimmen gelten auch für Listenplatz). Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt dabei über zwei Stimmen. Mit der Erststimme (kleiner Stimmzettel) wird direkt über die Vergabe der 91 Stimmkreismandate entschieden. Gewählt ist jeweils die Bewerberin oder der Bewerber, die im Stimmkreis die relative Mehrheit (also mehr als andere) der abgegebenen gültigen Stimmen für sich verbuchen kann. Voraussetzung ist, dass ihre oder seine Partei in Bayern insgesamt mindestens fünf Prozent der Stimmen erzielt hat.
Mit der Zweitstimme (großer Stimmzettel) können sich die Wählerinnen und Wähler eine Bewerberin oder einen Bewerber aus den Wahlkreislisten der Parteien aussuchen. Wird nur die Partei angekreuzt oder werden innerhalb einer Partei mehrere Namen gekennzeichnet, so bleibt diese Stimme der Partei erhalten.
Eine bayernweite Verteilung von auf die einzelnen Wahlkreislisten entfallenden Sitzen entsprechend der erreichten Stimmenzahl findet bei der Landtagswahl nicht statt. Die Gesamtzahl der auf den einzelnen Wahlkreis entfallenden Sitze steht bereits vorher fest, für Mittelfranken werden 24 Abgeordnete in den Landtag einziehen. Nach dem Wahlergebnis verteilt werden nur diese Mittelfranken-Sitze, die Nürnberger Wählerinnen und Wähler wählen also nur mittelfränkische Abgeordnete.
Die Sitze werden im Sitzzuteilungsverfahren getrennt nach Wahlkreisen auf die einzelnen Wahlvorschläge verteilt. Hierzu werden Erst- und Zweitstimmen für jeden Wahlvorschlag addiert. Entsprechend diesem Ergebnis werden dann innerhalb der Wahlkreise die Sitze über das Divisorverfahren nach „Sainte-Lague/Schepers“ auf die Parteien verteilt. An dieser Verteilung nehmen nur die Wahlvorschläge teil, die mindestens fünf Prozent der Stimmen im Land erreicht haben. Von der hiernach einem Wahlvorschlag zustehenden Sitzezahl werden zunächst die gewonnenen Stimmkreismandate abgezogen. Die dann noch verbleibenden Sitze für diese Liste werden in der Reihenfolge der erhaltenen persönlichen Gesamtstimmenzahl (Erst- und Zweitstimmen) auf die Wahlkreislistenbewerberinnen und -bewerber verteilt.
Überhangmandate würden sich ergeben, wenn eine Partei mehr Stimmkreismandate gewinnt, als ihr nach ihrem Gesamtstimmenanteil Sitze zustehen. Dadurch könnte sich die Gesamtzahl der Sitze im Parlament über die Zahl von 180 hinaus erhöhen.
Bezirkswahl
Die Bezirkswahlen finden seit 1954 gleichzeitig mit den Landtagswahlen zum 17. Mal statt. Die Wahl erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und in derselben Form wie die Landtagswahlen, allerdings gilt für die Bezirkswahlen keine Fünf-Prozent-Klausel. Die Verteilung der Sitze erfolgt seit der Wahl 2018 auch nach Sainte-Lague/Schepers (und somit analog zur Landtagswahl).
Der Bezirkstag umfasst so viele Mitglieder, wie dem Regierungsbezirk Landtagsmandate zustehen, in Mittelfranken also 24. Zwölf Mandate werden dabei direkt an Stimmkreisbewerberinnen und -bewerber vergeben, die anderen 12 werden über Wahlkreislisten ermittelt.
Stimmkreise 501-504
Nürnberg verfügt über vier Stimmkreise. Die Grenzen der Nürnberger Stimmkreise 501 (Nord), 502 (Ost), 503 (Süd) und 504 (West) haben sich gegenüber den Landtags- und Bezirkswahlen 2003 bis 2018 nicht geändert. Zum Stimmkreis 502 Nürnberg-Ost gehören auch die Gemeinden Feucht, Rückersdorf und Schwaig, zum Stimmkreis 503 Nürnberg-Süd die Stadt Schwabach.
Stimmberechtigung und Wählbarkeit
Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen (im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz), die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, in Bayern (für die Landtagswahl und gegebenenfalls Volksentscheide) beziehungsweise in Mittelfranken (für die Bezirkswahl) haben. Wer nach dem 8. Juli 2023 innerhalb Bayerns umgezogen ist und dabei den Regierungsbezirk gewechselt hat, ist zwar für die Landtagswahl, nicht aber für die Bezirkswahl stimmberechtigt.
Nach dem Stand 27. August 2023, dem Stichtag zur Anlegung des Wählerverzeichnisses, sind in Nürnberg insgesamt 330 734 Personen stimmberechtigt. Durch Umzüge unter anderem wird sich diese Zahl bis zum Wahltag noch verändern.
Wählbar ist grundsätzlich jede Stimmberechtigte und jeder Stimmberechtigte, der wahlberechtigt ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Wahlvorschlagsrecht haben politische Parteien und sonstige organisierte Wählergruppen. Die Vorschläge für die Wahlkreis- und Stimmkreisbewerberinnen und -bewerber mussten nach genau festgelegten Regeln beim Wahlkreisleiter (das ist in Mittelfranken der Regierungspräsident) eingereicht werden, nachdem zuvor der Landeswahlausschuss festgestellt hatte, welche Parteien, Wählergruppen und Vereinigungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt waren. Die vom Wahlkreisausschuss des Wahlkreises Mittelfranken am 11. August 2023 zugelassenen Wahlkreisvorschläge sind der Bekanntmachung des Wahlkreisleiters vom 15. August 2023 zu entnehmen (im Internet-Angebot des Wahlkreisleiters unter: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/wahlen/index.html).
Wahlbenachrichtigung, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Die Wahlbenachrichtigungen wurden bis spätestens Sonntag, 17. September 2023, an die Wohnadresse zugestellt. Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses konnte bis spätestens Freitag, 22. September 2023, eingelegt werden. Wer stimmberechtigt ist, kann bis spätestens Freitag, 6. Oktober 2023, 15 Uhr, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Eine Begründung für die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen und die Glaubhaftmachung der Gründe ist nicht mehr erforderlich. Wer für andere einen Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen beantragen will, braucht unbedingt eine Vollmacht. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden in der Regel per Post versandt. Sie können auch durch den Stimmberechtigten persönlich oder durch eine andere Person beim Wahlamt abgeholt werden. Andere Personen müssen durch eine Vollmacht und Vorlage ihres Ausweises nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind. Durch eine bevollmächtigte Person dürfen nur vier Stimmberechtigte vertreten werden.
Wahlbriefe müssen so rechtzeitig zur Post gegeben werden, dass sie am Samstag, 7. Oktober 2023, dem Wahlamt zugestellt werden können. Am Wahlsonntag stellt die Post bei der Landtagswahl nicht mehr zu. Die Wahlbriefe können aber am Wahlsonntag bis 18 Uhr beim Wahlamt, Unschlittplatz 7a, oder bei der Briefwahl-Leitung in Halle 3 der NürnbergMesse direkt abgegeben werden. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem aus den Briefwahlunterlagen entnommenen Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal seines Stimmkreises zu wählen.
Erreichbarkeit des Wahlamts
Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr. Am Freitag, 6. Oktober 2023, ist bis 15 Uhr geöffnet.
Stimmabgabe im Wahllokal
Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben. Diese ist in das Wahllokal mitzubringen, außerdem auch ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild, da sich Wählerinnen und Wähler auf Verlangen des Wahlvorstands ausweisen müssen. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht (mehr) hat, aber weiß, dass sie oder er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann unter Vorlage von Pass oder Personalausweis wählen.
Sein Wahllokal findet man im Internet unter der Adresse www.wahlen.nuernberg.de („Wahlraumfinder“) oder erhält Auskunft unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-33 50. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Alle Wählerinnen und Wähler, die für die Landtags- und Bezirkswahl stimmberechtigt sind, erhalten vier Stimmzettel (zwei unterschiedlich große weiße für die Landtags- und zwei unterschiedlich große blaue für die Bezirkswahl). Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses dürfen die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmzettel nur in der Wahlkabine kennzeichnen.
Repräsentativstatistik
Auch bei dieser Landtagswahl wird wieder eine Repräsentativstatistik durchgeführt werden. Dazu werden in den 16 ausgewählten Repräsentativ-Stimmbezirken und acht Briefwahlbezirken Erststimmen-Stimmzettel ausgegeben, die oben rechts hinsichtlich des Geschlechts und der Altersgruppe der jeweiligen Wähler (sechs Altersgruppen) gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung ermöglicht eine Auswertung des Wahlverhaltens nach Alter und Geschlecht. Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt, da nicht vom Stimmzettel auf die einzelne Person rückgeschlossen werden kann. Es werden keine Ergebnisse für einzelne Wahllokale, sondern nur zusammengefasste Ergebnisse veröffentlicht. Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz genau geregelt. Die Ergebnisse der Repräsentativstatistik werden veröffentlicht. Die Ergebnisse für diese Wahllokale sind repräsentativ für Nürnberg insgesamt. Die Statistik zeigt dann, wie die Nürnberger Männer und Frauen in den einzelnen Altersgruppen gewählt haben.
Gültigkeit der Stimmabgabe
Alle Wählerinnen und Wähler erhalten die oben genannten vier Stimmzettel (ohne Bezirkswahl nur zwei) und haben auf jedem Stimmzettel eine Stimme. Die Faustregel für eine korrekte Stimmabgabe heißt also: pro Stimmzettel ein Kreuz.
Ungültig ist eine Stimmabgabe dann,
- wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Stimmkreis gültig ist, nicht gekennzeichnet ist,
- den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt, mit einem besonderen Merkmal versehen ist, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
Barrierefreier Zugang zu Wahllokalen
Ein Großteil der 318 Wahllokale ist barrierefrei. Die entsprechende Information ist der Wahlbenachrichtigung beziehungsweise dem Wahlraumfinder zu entnehmen.
Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter
Entsprechend dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl hat jedermann das Recht auf Zutritt zum Wahlraum sowohl während des Wahlvorgangs als auch während der Auszählung der Stimmen und der Feststellung des Wahlergebnisses. Insofern ist eine Wahlbeobachtung möglich. Der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl darf natürlich nicht gestört werden. Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter sollen von den Wahlvorstandsmitgliedern Abstand halten und dürfen die Wahlvorstandsmitglieder auch nicht durch Kommentierungen oder Fragen stören, sich also auch nicht in die Tätigkeit und die Entscheidungen des Wahlvorstands einbringen.
Ergebnisermittlung
Die 636 Wahlvorstände, darunter 318 Briefwahlvorstände, ermitteln unmittelbar nach Schließung der Wahllokale zuerst das Wahlergebnis für die Landtagswahl. Die Stimmenauszählung ist öffentlich. Die Wahlvorstände sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in ihrer Entscheidung unabhängig. Die Wahlvorstände machen zunächst telefonisch eine Schnellmeldung. Ein vorläufiges Ergebnis für die Landtagswahl (Stimmkreismandate und Zweitstimmenergebnisse der Parteien, noch nicht der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten) wird aufgrund der telefonischen Durchsagen der Wahlvorstände gegen 21 Uhr erwartet.
Nach dem Landtagswahlergebnis ermitteln die Wahlvorstände das Ergebnis der Bezirkswahl. Bei der Bezirkswahl gibt es keine telefonische Schnellmeldung. Vorläufige Ergebnisse für Nürnberg wird das Wahlamt am Dienstag, 10. Oktober 2023, vorlegen können. Jeder Wahlvorstand fertigt über das Ergebnis in seinem Stimmbezirk für die Landtagswahl und für die Bezirkswahl jeweils eine Niederschrift, in der auch die Beschlussfassung über Stimmzettel, die zu Zweifeln Anlass geben (und deshalb der Niederschrift beigefügt werden), und besondere Vorkommnisse ihren Niederschlag finden. Die Niederschriften werden zusammen mit einigen anderen Unterlagen noch am Wahlabend dem Wahlamt überbracht. Hierfür stehen im Wahlamt entsprechende Annahmestellen bereit. Die Niederschriften werden hier unverzüglich geprüft. Am Montag, 9. Oktober 2023, werden vom Wahlamt die Zweitstimmenergebnisse der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber, wie sie aus den Niederschriften der Stimmbezirke hervorgehen, erfasst (auch diese Erfassung ist öffentlich).
Das Ergebnis der Landtagswahl und der Bezirkswahl für die vier Nürnberger Stimmkreise stellt der gemeinsame Stimmkreisausschuss am Mittwoch, 11. Oktober 2023, um 15 Uhr in öffentlicher Sitzung fest. Das Nürnberger Ergebnis geht in das Ergebnis des Wahlkreises (Mittelfranken) und in die Verteilung der 24 mittelfränkischen Abgeordnetenmandate auf die Parteien ein.
Auskünfte
Auskünfte in Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt, entweder persönlich am Unschlittplatz 7a oder telefonisch unter Telefon 09 11 / 2 31-33 50.
Weitere Informationen des Nürnberger Wahlamts sind zu finden unter: www.wahlen.nuernberg.de sowie Informationen des Landeswahlleiters: www.wahlen.bayern.de
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