Fünf Gebäude neu eingetragen
Denkmalliste in Nürnberg wächst

Neu in der Liste der Nürnberger Baudenkmäler ist die Ostermayr-Passage in der Königstraße.  | Foto: Edith Link
  • Neu in der Liste der Nürnberger Baudenkmäler ist die Ostermayr-Passage in der Königstraße.
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NÜRNBERG (pm/nf) – Zuwachs für die Denkmalliste der Stadt Nürnberg: Der Stadtrat hat das sogenannte Benehmen zur Fortschreibung des Dokuments hergestellt. Seit der letzten Benehmens-Herstellung im Oktober 2023 sind bis September dieses Jahres zahlreiche Gebäude, Gebäudegruppen oder Objekte besichtigt und überprüft worden. Nun sind fünf weitere Gebäude oder Anlagen neu in die Denkmalliste nachgetragen worden.

„Unter den neu eingetragenen Baudenkmälern befinden sich zwei Mietshäuser, eines in der Austraße 9 in Gostenhof, das andere in der Hallerhüttenstraße 1 in Gleißhammer, aus dem frühen 20. Jahrhundert, die von hoher architekturhistorischer und künstlerischer Bedeutung sind. Zudem wurden das Hochvolthaus und das Schalthaus in der Felsenstraße aufgenommen, die bayernweit wirtschafts- und technikgeschichtlichen Wert besitzen. Auch die Ostermayr-Passage in der Königstraße, ein herausragendes Beispiel für innerstädtische Großstadtpassagen der frühen 1950er Jahre mit außergewöhnlichem Detailreichtum an bauzeitlicher Ausstattung, erhielt den Denkmalschutzstatus“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.

Nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz erfolgt sowohl das Untersuchen als auch das rein deklaratorische Eintragen neu erkannter Baudenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München im Benehmen mit der jeweiligen Gemeinde. Bürgerinnen und Bürger können dabei eine Eintragung in die Denkmalliste bei der Unteren Denkmalschutzbehörde anregen. Oft kommen die Hinweise auf noch nicht entdeckte Denkmale auch von Bürgervereinen oder Stadtheimatpflegerin. Nach entsprechender Bauaktenprüfung und Terminvereinbarung mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege eine Vorortbegutachtung. Wird ein Objekt als Denkmal erkannt, kommt es dann zur Nachtragung des Objektes in die Denkmalliste.

Im Bayerischen Denkmalatlas ist diese Liste in einer interaktiven Online-Karte mit allen Informationen hinterlegt. Dieser Atlas informiert über den aktuellen Stand der Bau- und Bodendenkmäler sowie Ensembles in ganz Bayern und ist für jedermann zugänglich.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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