Stadionbad und Westbad öffnen wieder
Diese Bade-Regeln müssen Besucher beachten!

Stadionbad Nürnberg.  | Foto: © André Karambatsos/Stadt Nürnberg
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NÜRNBERG (pm/nf) - Die Vorgaben des Freistaats Bayern in der aktuellen Corona-Krise machen eine Öffnung der Freibäder ab Donnerstag, 27. Mai 2021, auch in Nürnberg möglich. „Diese heute verkündete Entscheidung ist eine gute Nachricht an die vielen Menschen, die sich nach langer Zeit auf das Schwimmen freuen“, kommentiert Bürgermeister Christian Vogel in seiner Eigenschaft als Erster Werkleiter des Eigenbetriebs NürnbergBad.

Neben dem Westbad wird auch das Stadionbad, Hans-Kalb-Straße 42, ab dem 27. Mai öffnen. Aufgrund der Corona-Krise gelten auch hier wie im Vorjahr Sonderregelungen. Diese beruhen auf guten Erfahrungen in der Freibadsaison 2020 und auf Festlegungen des Freistaates Bayern zur Beherrschung der Corona-Pandemie. Allerdings kann es gemäß den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung bei wieder steigenden Inzidenzen sein, dass die Freibäder wieder schließen müssen.

Öffnungszeiten

Für jedes Bad gibt es drei unterschiedliche Zeitfenster, die für einen Besuch gebucht werden können.

Stadionbad Nürnberg.  | Foto: © André Karambatsos/Stadt Nürnberg
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Im Stadionbad sind das Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, 13 bis16 Uhr und 17 bis 21 Uhr. Samstags, sonntags und an Feiertagen ist das Nachmittags-Zeitfenster eine Stunde länger, nämlich von 13 bis 17 Uhr, und dafür das Abendfenster von 18 bis 21 Uhr eine Stunde kürzer.

Westbad Nürnberg.  | Foto:  Stadt Nürnberg/nürnbergbad.de
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Im Westbad sind die Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 7 bis8.30 Uhr für die Frühschwimmer. Das nächste Zeitfenster ist von 9 bis 12 Uhr. Nachmittags öffnet das Westbad von 13 bis 16 Uhr und von 17 bis 20 Uhr seine Pforten. Samstags, sonntags sowie an Feiertagen entfällt das Frühschwimmen; das Morgenfenster reicht dafür von 8 bis 12 Uhr. Die Nachmittags-Öffnungszeiten entsprechen denen der Wochentage.

In den jeweiligen Pausen werden die Bäder gereinigt und desinfiziert.

Eintrittskarten nur online oder im VorverkaufEintrittskarten für die Freibäder werden über einen Online-Shop im Vorverkauf angeboten. Für jedes Zeitfenster stehen 500 Karten zur Verfügung. Für das Frühschwimmen im Westbad können 100 Karten erworben werden. Die Online-Karten können über www.nuernbergbad.de im Netz bestellt werden. Der Verkauf ist dort ab Mittwoch, 26. Mai 2021, 8 Uhr möglich.

Durch das System wird eine Registrierung der Badbesucher erreicht und damit eine Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall möglich. Zudem wird es vermieden, dass es bei guter Witterung zu langen Warteschlangen vor den Bädern kommt. Wer keine Möglichkeit hat, Karten über das Internet zu erwerben, kann ab dem 27. Mai montags bis freitags (nicht an Feiertagen) zwischen 10 und 13 Uhr an der Kasse im Südstadtbad Karten im Vorverkauf erwerben.

Eintrittspreise

Während der Corona-Pandemie gelten für die Freibäder von NürnbergBad folgende reduzierte Eintrittsentgelte: Erwachsene je Zeitfenster 3,50 Euro, ermäßigter Eintritt 2,50 Euro, Kinder und Jugendliche 1,50 Euro. Das Familien- oder Gruppenticket 1 kostet5,50 Euro, das Familien- oder Gruppenticket 2 kostet 8 Euro. Kinder unter 6 Jahren bezahlen keinen Eintritt, sie werden über das Ticket des Erziehungsberechtigten registriert.

Der Zutritt in die Freibäder von Kindern unter zwölf Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt.

Test- und Impfnachweise

Der Besuch der Freibäder ist derzeit nur für Personen mit einem negativen Testergebnis, für vollständig geimpfte oder nachweislich genesene Personen möglich. Für den Einlass sind ein Personalausweis sowie einer der folgenden Nachweise bereit zu halten:

• Aktuelles, negatives Testergebnis (PCR-Test, der maximal24 Stunden vor Badbesuch vorgenommen wurde oder Antigen- Schnelltest, der vor maximal 24 Stunden von medizinisch geschultem Personal vorgenommen wurde), mit einer personalisierten Bescheinigung in Papierform oder digital. Zu beachten ist, dass keine Selbsttests zugelassen sind.

• Impfpass zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) oder Dokumentation Zweitimpfung (offizielles Dokument des Bayerischen Impfzentrums)
• Im Fall einer überstandenen COVID-19-Infektion: Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist.

Jeweils zum Beginn eines jeden Zeitfensters (nicht zum Frühschwimmen) wird über einen Dienstleister die Möglichkeit geschaffen, direkt vor dem Bad einen professionellen Antigen-Schnelltest zu machen. Die Kapazitäten stehen für circa 25 Tests pro Stunde zur Verfügung. Für den Badbesuch sollte die Durchführungs- und Auswertungsdauer für die Tests berücksichtigt werden.

Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 in Nürnberg entfällt die Testpflicht!

Vor und im Bad sind die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Im Bereich der Kassen, der Umkleiden, der Toiletten und der Gastronomie gilt für Besucherinnen und Besucher ab dem 15. Geburtstag die Verpflichtung, FFP2-Masken zu tragen. Für Gäste unter 15 Jahren gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag müssen keinerlei Masken tragen. Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, müssen einen entsprechenden Nachweis vorzeigen. 

Duschen

Die Duschen mit warmen Wasser können in diesem Jahr genutzt werden. Allerdings müssen nach den Vorgaben des Freistaates Bayern technische und organisatorische Einschränkungen, zum Beispiel der Zahl der gleichzeitigen Nutzer, vorgenommen werden. Im Westbad steht deshalb zunächst nur ein Teil der Duschen zur Verfügung. Das sogenannte „Warmhaus“ muss geschlossen bleiben. Im Stadionbad stehen die Duschen voraussichtlich ab der ersten Juniwoche zur Verfügung.

Spezielle Baderegeln

Die maximale Personenzahl pro Becken bleibt eingeschränkt. Die Anzahl der zugelassenen Gäste im Becken orientiert sich an der Größe der Becken. Sprudelanlagen und Wasserattraktionen bleiben derzeit geschlossen. Sprunganlagen und Rutschen werden im Wechsel freigegeben. Im Schwimmerbecken sind durch Leinen Doppelbahnen gekennzeichnet, in denen im „Kreisverkehr“ geschwommen werden kann, um die Abstandsregeln auch im Wasser einhalten zu können.

Der Eigenbetrieb NürnbergBad stellt auf seiner Internetseite einen detaillierten Katalog an Fragen und Antworten rund um den Badebetrieb zur Verfügung. Eventuelle Änderungen am Angebot oder weitere Lockerungen werden ebenfalls dort bekannt gegeben.

Stadionbad Nürnberg.  | Foto: © André Karambatsos/Stadt Nürnberg
Westbad Nürnberg.  | Foto:  Stadt Nürnberg/nürnbergbad.de
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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