Friedliches Finanzamt? Keine bösen Briefe bis Neujahr – mit Ausnahmen!

Die Steuerverwaltung will mit einigen Ausnahmen den Weihnachtsfrieden einhalten - Steuerbescheide sollen trotzdem verschickt werden. | Foto: ©1599685sv/Fotolia.com
  • Die Steuerverwaltung will mit einigen Ausnahmen den Weihnachtsfrieden einhalten - Steuerbescheide sollen trotzdem verschickt werden.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Ihre gute Tradition behalten die Finanzämter in Bayern bei. Auch in diesem Jahr wird der ‚Weihnachtsfrieden‘ gewahrt. „Diese bürgerfreundliche Praxis der Steuerverwaltung hat sich bewährt“, betonte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder.

Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung sehen vom 21. Dezember 2017 bis einschließlich Neujahr von allen Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können. Die Finanzämter werden während dieser Zeit beispielsweise keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide werden jedoch auch während des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Dieses Entgegenkommen führt im Übrigen zu keinen Steuerausfällen.

Erneut unterstützt Finanzminister Söder auch in diesem Jahr wieder 20 besonders unterstützungsbedürftige Angehörige ehemaliger bayerischer Beamter mit insgesamt 2.000 Euro. Die in unterschiedlichen Regionen des Freistaats lebenden Witwen erhalten eine Weihnachtsspende von je 100 Euro. In diesem Jahr liegt dabei der Schwerpunkt der Empfänger der Weihnachtsspende in Niederbayern und in der Oberpfalz nach Oberbayern (2016) und Franken (2015). Seit mehr als 40 Jahren gibt es diese Weihnachtstradition.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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