Gute Nachrichten zum Thema Kinderrechte
Nachweispflicht über die Herkunft von Grabsteinen
NÜRNBERG (pm/nf) - Heute (20. April 2016) hat der Bayerische Landtag einen Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt, der es Kommunen bzw. Friedshofsträgern ermöglicht ein Verwendungsverbot für Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit durchzusetzen und auch eine Nachweispflicht über die Herkunft der Grabsteine verlangen zu können.
2013 hat das Bundesverwaltungsgericht die Nürnberger Regelung in der städtischen Friedhofssatzung, nach der Grabsteine auf den Nürnberger Friedhöfen nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt sein müssen, gekippt.
Dazu erklärt Ilka Soldner, SPD-Stadträtin und Vorsitzende der Kinderkommission: „Der Gesetzesentwurf ist nach dem langen hin und her im Landtag sehr erfreulich. Ich hoffe, dass es im Ausschuss und in der zweiten Lesung bei der heutigen Einigkeit der im Landtag vertretenen Fraktionen bleibt und der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause beschlossen wird. Damit könnten wir in Nürnberg endlich den Willen des Nürnberger Stadtrates umsetzen, der im Interesse der Würde des Ortes der Totenbestattung dort keine Grabsteine haben will, deren Material in einem weltweit geächteten Herstellungsprozess durch schlimmste Formen der Kinderarbeit gewonnen wird.
Weltweit arbeiten 265 Millionen Kinder zwischen 5 und 17 Jahren, davon 85 Millionen Mädchen und Jungen unter extremen Bedingungen wie beispielsweise in Steinbrüchen für Grabsteine. Angesichts dieser Tatsache, ist dieses Gesetz ein wichtiger Baustein in den Bemühungen des Stadtrates Kinderarbeit zu bekämpfen.
Die Mitglieder des Stadtrates haben bereits 2006 im Bau- und Vergabeausschuss einen Beschluss gefasst, dass bei Beschaffungen der Stadt Nürnberg nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit, im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182, hergestellt und erbracht wurden.“
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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