Verbotsdauer vom 29. Juni bis 14. Juli
Hier gilt Messerverbot rund um den EM-Biergarten auf der Freiheit!

Lageplan zur sicherheitsrechtlichen Allgemeinverfügung „Messer und gefährliche Werkzeuge auf der sog. Fanmeile Fürther Freiheit und deren Umfeld“. | Foto: © Stadt Fürth
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FÜRTH - Ab Samstag, 29. Juni, ist auf der Fürther Freiheit ein EM-Biergarten mit Live-Übertragungen von der Euro 2024 eingerichtet. Das Fassungsvermögen beträgt 5000 Personen. Auf einer Großleinwand werden die Spiele der deutschen Nationalmannschaft gezeigt.

Die Maßnahmen gelten zum Schutz der Fans, die ihre Mannschaft anfeuern und die EM genießen wollen.  | Foto:  © Robert Kneschke/stock.adobe.com/Symbolbild
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Auf Grundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) hat die Stadt Fürth für das Veranstaltungsgelände und angrenzende Straßenzüge in Abstimmung mit der Polizei eine Verbotszone für Messer und gefährliche Werkzeuge eingerichtet.

Verboten ist das Mitführen von Messern aller Art, sowie gefährlichen Werkzeugen wie Äxte, Beile, Cutter, Macheten, Tapeziermesser, Küchenmesser, Baseballschläger, Eisenstangen und sonstige Hieb- und Stichgegenstände. Ausgenommen von diesem Verbot sind Messer und gefährliche Werkzeuge, die zur unmittelbaren und ausschließlich beruflichen Nutzung dienen. Ebenso wenn die o.g. Messer und Werkzeuge ausschließlich zum Zweck der Nutzung innerhalb der unmittelbar an den Verbotsbereich anliegenden Wohnungen, Geschäftsräume oder befriedeten Besitztümer fungieren.

Geltungsbereich der Verbote 

  • Fürther Freiheit
  • Max-Grundig-Anlage / Paradiesbrunnen Dr. Konrad-Adenauer-Anlage
  • Friedrichstraße zwischen Maxstraße und Moststraße
  • Gustav-Schickedanz-Straße zwischen Bahnhofplatz und Most- straße
  • Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Hallstraße und Gabelsberger Straße
  • Königswarterstraße zwischen Gustav-Schickedanz-Straße und Gabelsberger Straße
  • Moststraße zwischen Friedrichstraße und Gustav-Schickedanz- Straße


Die Dauer der Verbote gilt von Samstag, 29. Juni bis Sonntag, 14. Juli, täglich von 11 bis 21 Uhr. Bei Live-Übertragungen behalten die Verbote bis 1 Uhr des folgenden Tages ihre Gültigkeit. Die Verbotszone für Messer und gefährliche Werkzeuge wird am Montag, 15. Juli, 1 Uhr, aufgehoben bzw. mit dem vorzeitigen Ende der Bewirtung.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Fürth zum Führverbot von Messern und gefährlichen Werkzeugen ist im Internet unter www.fuerth.de/sonderamtsblatt zu finden.

Lageplan zur sicherheitsrechtlichen Allgemeinverfügung „Messer und gefährliche Werkzeuge auf der sog. Fanmeile Fürther Freiheit und deren Umfeld“. | Foto: © Stadt Fürth
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Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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