Verbotszonen in Nürnberg im Überblick
Hier ist das Böllern an Silvester verboten!
NÜRNBERG (pm/nf) – Nach den Beschränkungen in den beiden vorangegangenen Jahren wollen dieses Jahr voraussichtlich wieder viele Menschen Böller krachen und Raketen steigen lassen. Die Stadt Nürnberg hat deswegen Feuerwerksverbotszonen eingerichtet. Verstöße können mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Allgemeine Verbote
• Es dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CE-Zeichen haben.
• Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur am Samstag,
31. Dezember 2022, und am Sonntag, 1. Januar 2023, abgebrannt werden.
• Nach Paragraf 23 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung dürfen keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden.
• Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB- Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem „Kleinen Waffenschein“. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro sowie mit dem Widerruf des „Kleinen Waffenscheins“ und Entzug der Waffe geahndet werden.
Feuerwerkverbotszonen in Nürnberg
• Im Bereich der Burg (Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg) dürfen nach der Silvesterverordnung der Stadt Nürnberg am Samstag, 31. Dezember, zwischen 21 Uhr und 2 Uhr keine Feuerwerkskörper abgebrannt und auch nicht mitgeführt werden. Auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung dürfen zudem keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden. Am Eingang zur Stadtfreiung kontrolliert ein Sicherheitsdienst den Zugang mit Taschenkontrollen. Der Bereich ist in der beiliegenden Karte blau umrandet.
• Rund um die Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie die dazwischenliegenden Bereiche der Königstraße, Kaiserstraße, Museumsbrücke, Fleischbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, Waaggasse, Rathausplatz und Burgstraße ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Samstag, 31. Dezember, und Sonntag, 1. Januar, ganztägig verboten. Der Bereich ist in der Karte rot umrandet. Die Polizei führt in diesen Bereichen Kontrollen durch. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Burg
Um die Zufahrten im Burgbereich für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind folgende Straßen für Nichtanlieger von Samstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar, 7 Uhr, gesperrt: Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Dazu werden an den Zufahrten Durchfahrtssperren aufgestellt.
Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls von Samstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.
Die Stadt Nürnberg bittet alle Personen, die Feuerwerkskörper abbrennen, diese Verbote und die Sicherheitshinweise für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten sowie die Reste ihrer Feuerwerkskörper und mitgebrachte Flaschen wieder mitzunehmen und ordentlich zu entsorgen.
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