Hier müssen Sie sich am 18.08.2023 vor Radarkontrollen in Acht nehmen: Blitzer in Nürnberg und Umgebung aktuell am Freitag
Im Nürnberger Raum stehen am Freitag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 18.08.2023 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in und um Nürnberg. Aktuellen Informationen zufolge wird im Großraum Nürnberg aktuell an 2 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte im Nürnberger Raum am 18.08.2023
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
In der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße in Nürnberg, PLZ 90491 in Rennweg (Tempolimit 60 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 18.08.2023 um 05:02 Uhr. (Standort auf der Karte ansehen.) |
Weiterhin steht ein Blitzer in Nürnberg in der Rothenburger Straße, PLZ 90429 in Gostenhof. Der Standort wurde am 18.08.2023, 04:16 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h. (Standort auf der Karte ansehen.)
(Stand von: 18.08.2023, 05:15 Uhr)
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Mit diesen Bußgelden müssen Raser rechnen
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden, ob das Vergehen außerorts oder innerorts stattgefunden hat. Ein Bußgeld zwischen 20 und 60 Euro wird zum Beispiel fällig, wenn man auf der Autobahn bis zu 20 km/h zu schnell war, voraus gesetzt es gab eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesem Straßenabschnitt.
Regelung für Pkw innerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | ||
11 – 15 km/h | 50 € | ||
16 – 20 km/h | 70 € | ||
21 – 25 km/h | 115 € | 1 | |
26 – 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat |
31 – 40 km/h | 260 € | 1 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monat |
61 – 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Regelung für Pkw außerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 € | ||
11 – 15 km/h | 40 € | ||
16 – 20 km/h | 60 € | ||
21 – 25 km/h | 100 € | 1 | |
26 – 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat |
31 – 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
61 – 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Wie hoch ist der Toleranzabzug mobiler Blitzer?
Die abgezogenen Toleranzen bei mobilen Geräten sind dieselben wie bei den stationär aufgebauten Blitzern. Generell gilt: Bei einer Fahrtgeschwindigkeit von unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h vom Messwert abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h liegt der Abzug üblicherweise bei 3 Prozent des gemessenen Wertes. Einige Blitzermodelle haben geringere Messgenauigkeiten, hier kann der Toleranzabzug auch höher angesetzt werden.
Die Funktionsweise von mobilen Radargeräten
Im Gegensatz zu stationären beziehungsweise fest aufgebauten Geräten haben mobile Blitzer den Vorteil, dass sie flexibel und schnell am Straßenrand aufgebaut werden können. Damit ist in den meisten Fällen der Überraschungseffekt auf Seiten der Polizei. Darüber hinaus kann man mit mobilen Blitzern noch genauer bestimmte Unfallschwerpunkte überwachen. In aller Regel kommen bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen radar- oder lasergestützte Geräte zum Einsatz. Aber auch Schwarzlichtblitzer oder Geräte, die Helligkeitsprofile per Sensoren auswerten, sind verbreitet. Mobile Blitzgeräte blitzen üblicherweise nicht in beide Richtungen, sondern nur nach vorne, sodass neben dem Kennzeichen auch das Gesicht des Fahrers zur Ahnung eingefangen werden kann.
Die Regeln für Blitzerwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
Autor:Jenny Reichenbacher aus Nürnberg |
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