Kostenbeteiligung der Anlieger: Änderung des Straßenbaubeitragsrechts

Straßenausbaubeiträge sind nicht nur in Nürnberg ein viel diskutiertes Thema. Auch der Bayerische Landtag nahm sich dem Thema an und schlug Änderungen am bestehenden Gesetz vor. Dabei geht es nicht um eine Abschaffung der Beiträge. Vorausgesetzt der Bayerische Landtag stimmt der Gesetzesänderung zu, tritt die Reform des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) zum 1. April 2016 in Kraft. | Foto: ©Photographee.eu/Fotolia.com
  • Straßenausbaubeiträge sind nicht nur in Nürnberg ein viel diskutiertes Thema. Auch der Bayerische Landtag nahm sich dem Thema an und schlug Änderungen am bestehenden Gesetz vor. Dabei geht es nicht um eine Abschaffung der Beiträge. Vorausgesetzt der Bayerische Landtag stimmt der Gesetzesänderung zu, tritt die Reform des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) zum 1. April 2016 in Kraft.
  • Foto: ©Photographee.eu/Fotolia.com
  • hochgeladen von Redaktion MarktSpiegel

NÜRNBERG (pm/nf) - Straßenausbaubeiträge sind nicht nur in Nürnberg ein viel diskutiertes Thema. Auch der Bayerische Landtag nahm sich dem Thema an und schlug Änderungen am bestehenden Gesetz vor. Dabei geht es nicht um eine Abschaffung der Beiträge. Vorausgesetzt der Bayerische Landtag stimmt der Gesetzesänderung zu, tritt die Reform des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) zum 1. April 2016 in Kraft.

Bürgermeister und erster Werkleiter des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (Sör), Christian Vogel, lud am gestrigen Dienstagabend, 23. Februar 2016, Mitglieder des Stadtrats und Bürgervereine zu einem Informationsabend ein, um die Änderungen vorzustellen und zu diskutieren. Peter Läpple, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof i. R., informierte die 40 Anwesenden, Stadträtinnen und Stadträte aller Fraktionen sowie Vertretungen fast aller Bürgervereine, als neutraler Experte über die Vor- und Nachteile der anstehenden Gesetzesänderung.

Neu wäre dann zum Beispiel, dass die Kommunen wiederkehrende Beiträge einführen können. Bei wiederkehrenden Beiträgen werden die jährlich anfallenden Kosten in einem bestimmten Abrechnungsgebiet auf alle Grundstücke in diesem Gebiet verteilt. Läpple erklärt den Zweck der wiederkehrenden Beiträge: „Die einmaligen hohen Beiträge entfallen und werden über die Jahre verteilt. Weiter entfernte Grundstückseigentümer, die die ausgebaute Straße mitbenutzen, werden an den Kosten beteiligt.“

In Rheinland-Pfalz gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen schon länger, dennoch nutzen nur 39 Prozent der Gemeinden wiederkehrende Beiträge. „Das Problem liegt in der Festlegung der Abrechnungsgebiete innerhalb einer Gemeinde oder Stadt“, erklärt Läpple. Alle Grundstücke innerhalb des Gebiets, für das abgerechnet wird, müssen potenziell von der Investitionsmaßnahme profitieren. Bei der Festlegung eines Abrechnungsgebiets muss die Stadt also auf eine Trennung des Gebiets durch einen Fluss, Bahnlinien oder mehrspurige Straße achten, damit der direkte Nutzen zu der ausgebauten Straße vorliegt. Außerdem können Straßen, die unterschiedlich stark genutzt werden, zum Beispiel im Wohn- und Gewerbegebiet, nicht einheitlich in einem Gebiet abgerechnet werden. „In der Praxis wird die Einführung wiederkehrender Beiträge äußerst schwierig und führt zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Nürnberg zum Beispiel müsste schätzungsweise in 50 Abrechnungsgebiete geteilt werden und jährlich rund 170 000 Bescheide an Eigentümer versenden. Für eine so große Gemeinde wie Nürnberg lohnt sich das nicht“, so Läpple.

„Die Stadt Nürnberg kann die Beitragspflicht nach dem KAG nicht außer Kraft setzen. Nürnberg ist auch in Zukunft verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Ich befürchte, dass wiederkehrende Beiträge eine starke Erwartungshaltung in der Bürgerschaft wecken. Wenn die Bürgerin oder der Bürger jährlich einen – wenn auch nur kleinen – Beitrag für die Erneuerung von Straßen zahlt, will sie oder er auch, dass es die Straße vor der Haustür ist und nicht zwei Kilometer weiter“, äußert Bürgermeister Vogel seine Meinung über die wiederkehrenden Beiträge.
Zu Beginn der Infoveranstaltung machte Stadtkämmerer Harald Riedel klar, wie unverzichtbar die Beiträge für den städtischen Haushalt sind. Eine finanzschwache Kommune ist nach Bayerischem Recht verpflichtet, diese zu erheben. „In den letzten Jahren brachten die Beiträge ein Plus von 0,5 bis 2 Millionen Euro im Haushalt. Auch deswegen geht es bei der geplanten Gesetzesänderung nur um das Wie der Erhebung und nicht um das Ob.“

Jede Gemeinde muss nach Bayerischem Recht ihre Bürgerinnen und Bürger an den Kosten für Investitionen im öffentlichen Verkehrsraum beteiligen, wenn diese Investitionen Verkehrsanlagen (Straßen, Laternen, Gehwege,...) erneuern oder verbessern. Bisher erfolgt diese Kostenbeteiligung nach einer konkreten Baumaßnahme direkt bei den anliegenden und profitierenden Grundstücks- oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern.

Dabei hat die Stadt Nürnberg in den letzten fünf Jahren jährlich zwischen 2.400 und 6.300 Beitragsbescheide erlassen. Die durchschnittliche Beitragshöhe betrug 260 Euro. In 77 Prozent aller Fälle lag die Beitragshöhe unter 100 Euro, in 95 Prozent aller Fälle unter 1.000 Euro.

Die ausstehende Gesetzesänderung sieht die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen bei den Straßenausbaubeiträgen in Bayern vor und stellt jede einzelne bayerische Gemeinde damit vor die Wahl, ob sie künftig einmalige, wiederkehrende oder nach beiden Varianten Beiträge erheben will. „Hier drückt sich die Landesregierung vor einer einheitlichen Vorgabe und wälzt die Entscheidung auf jede noch so kleine Gemeinde in Bayern ab. In Nürnberg muss am Ende der Stadtrat darüber entscheiden“, sagt Bürgermeister Vogel über die anstehende Gesetzesänderung.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.