Parken in Nürnberg
Neue Regelungen für Bewohnerparken
NÜRNBERG (pm/nf) - Ende Februar 2022 hat das städtische Verkehrsplanungsamt die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt abgeschlossen. Nach den Bewohnerparkgebieten A, B und C im vergangenen Jahr folgten ab Dezember 2021 mit dem Bewohnerparkgebiet D die Quartiere südlich der Pegnitz.
Die Anzahl der Bewohnerparkplätze ist gleich geblieben. Die Regelungszeit wurde, wie oft gefordert, auf den Zeitraum Montag bis Sonntag, 8 bis 22 Uhr, ausgeweitet. Alle bisher kostenfreien Parkplätze werden jetzt nach dem Mischprinzip bewirtschaftet. Auf ihnen ist das Parken gegen Gebühr für die beschilderte Höchstparkdauer für maximal vier Stunden für alle erlaubt. Anwohnende mit gültigem Bewohnerparkausweis dürfen hier nun kostenfrei und unbegrenzt parken.
Die bereits vorhandenen kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätze bestehen weiterhin. Hier müssen Anwohnerinnen und Anwohner – wie alle anderen – Parkgebühren bezahlen. Alle weiteren Sonderparkplätze wie Behindertenstellplätze, Taxiparkplätze, eingeschränkte Halteverbotszonen und Ladezonen sind ebenfalls erhalten geblieben.
Mit den neuen Regelungen erhöht sich die Chance auf einen Parkplatz für Anwohner mit Bewohnerparkausweis. Kostenfreies Dauerparken im öffentlichen Raum für Nicht-Bewohner wird jedoch nicht mehr möglich sein. Ebenfalls haben Kundinnen und Kunden, die nur für kürzere Erledigungen einen Parkplatz benötigen, eine höhere Chance auf einen kostenpflichtigen Stellplatz. Für alle Autofahrenden gibt es darüber hinaus mit über 5 000 Plätzen ausreichend Raum in den vielen Parkhäusern der Altstadt.
Die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung ist nach Stadtratsbeschluss an die Umgestaltung verschiedener Plätze oder die Änderung der Verkehrsführung an verschiedenen Stellen in der Altstadt geknüpft. „Mit der Umstellung haben wir den richtigen Weg für Nürnberg eingeschlagen – auf diese Weise bekommen wir mehr Spielraum für eine grünere, attraktivere Gestaltung des öffentlichen Raums bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Belange der Anwohnerinnen und Anwohner“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.
In einigen Bereichen gab es eine Neuaufteilung der Parkplatzzuordnung. Dabei konzentrieren sich reine Bewohnerparkplätze vornehmlich in Wohnstraßen, Mischparkplätze verstärkt an Plätzen, größeren Kreuzungsbereichen und Geschäftsstraßen.
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