Diese Personen sind in der Priorisierungsgruppe 3
Nürnberg: So geht es weiter mit den Corona-Schutzimpfungen!
NÜRNBERG (pm/nf) - Die Stadt Nürnberg wird in dieser Woche die Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 in der Priorisierungsgruppe 2 sukzessive abschließen und die Impfung für die Prioritätsgruppe 3 öffnen.
Wer ist in der Priorisierungsgruppe 3?
Zur 3. Priorisierungsgruppe („erhöhte Priorität“) gehören alle Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, darüber hinaus Personen mit Erkrankungen, die das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf erhöhen. Dazu gehören etwa Autoimmunerkrankungen und Rheuma, Herzinsuffizienz und Bluthochdruck, eine HIV-Infektion, entzündliche Darmerkrankungen und Asthma. Hinzu treten Berufsausübende wie das Personal im Lebensmitteleinzelhandel und in den Apotheken, Bestatter, Mitarbeitende in der Abfallwirtschaft und im Transportwesen.
Ebenfalls zur 3. Priorität zählen Mitarbeitende in staatlichen Einrichtungen wie dem Bundestag, den Regierungen und Verwaltungen, bei Polizei, Zoll, Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie in der Justiz und Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen wie Obdachlose. Ebenfalls in der Gruppe 3 mit erhöhter Priorität werden Mitarbeitende der fleischverarbeitenden Industrie geimpft. Auch dem Personal von weiterführenden Schulen und den Berufsschulen sowie Mitarbeitenden der Jugendhilfe wird in dieser Gruppe ein Impfangebot gemacht.
Im Einzelnen:
Zur Priorisierungsgruppe 3 („Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität“) gehören gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) § 4:
- Über 60-Jährige.
- Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen:behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen,rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30).
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben.
- Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind.
- Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
- Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungenund Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen. Anm.d.Red.: Mitarbeitende in Rundfunk (Fernsehen und Radio), gedruckter und elektronischer Presse haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit.)
- Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut.
- Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.
- Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- undJugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind.
- Sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.(Quelle: www.bundesregierung.de)
Wer hat noch kein Angebot bekommen?
Personen mit der Priorität 1 und 2
Personen, die zur Priorität 1 und 2 gehören und noch kein Impfangebot erhalten haben, werden gebeten, sich in ihren Account beim Bayerischen Impfportal des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://impfzentren.bayern/ unter dem Button „Zur Registrierung/Anmeldung“ anzumelden. Auf der Schaltfläche „Ich habe bereits einen Account“ können sie auf der Folgeseite ihr Profil erneut aufrufen. Die bereits getätigten Angaben sollten überprüft und die Häkchen neu gesetzt werden. Damit wird die Voraussetzung für ein rasches Impfangebot per Mail und SMS geschaffen.
Diejenigen, die sich seinerzeit von einer anderen Person das Profil haben anlegen lassen, werden gebeten, bei dieser nachzufragen, ob bereits per Mail/SMS eine Einladung zur Buchung eines Impftermins erfolgt ist.
Der Hintergrund: Die Stadt Nürnberg erhält immer wieder Beschwerden von Nürnbergerinnen und Nürnbergern, die noch keine Impfung erhalten haben. Eventuell wurden in der Anmeldung einzelne Daten nicht gespeichert, sodass noch eine falsche Priorisierung vorliegt. Eine weiterer der Stadt gemeldeter Grund für einen noch ausstehenden Termin liegt darin, dass Impfinteressenten in ihr Profil in BayIMCO anstelle ihres Geburtsdatums das Datum der Registrierung eingegeben haben. Da das System im Hintergrund die Impffähigkeit (Personen über 16 Jahre) prüft, erfolgt in diesen Fällen auch keine Termineinladung.
Personen aus der ersten und zweiten Priorität ohne Impftermin, die sich telefonisch angemeldet haben, können sich auch an die Hotline wenden: 09 11 / 14 89 82 43.
Alle Personen, die bereits anderweitig geimpft werden konnten (etwa durch Reihenimpfungen in Einrichtungen oder durch den Hausarzt) werden gebeten, die Registrierung zu löschen. Inzwischen ist es auch möglich, einzelne registrierte Personen aus einem Account zu löschen. Durch die Löschung kann die Organisation bei der Vergabe der Impftermine beschleunigt werden.
Wahl des Impf-Orts nach Verfügbarkeit
Wenn eine Einladung zur Buchung eines Impftermins vorliegt, kann sowohl ein passender Termin als auch der Impf-Ort je nach Verfügbarkeit frei ausgewählt werden. In Nürnberg werden die Schutzimpfungen gegen COVID-19
- im Impfzentrum in der NürnbergMesse, Messezentrum 1,
- im Impfzentrum Nord in der ehem. KfZ-Zulassungsstelle inGroßreuth, Großreuther Straße 115 b,
- im Impfzentrum im City Point in der Innenstadt,Seite 2 von 5
Pfannenschmiedsgasse 20, - sowie im Impfzentrum im ARSV-Sportzentrum Katzwang in der Katzwanger Hauptstraße 31 vorgenommen.
Die Zweitimpfungen in Katzwang finden ab Anfang Juli 2021 in einem Zelt auf dem Kirchweih-Platz in der Hugo-Wolf-Straße auf Höhe der Hausnummer 3 statt.
Impfbrief in mehreren Sprachen
Für fremdsprachige Bürgerinnen und Bürger hat die Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung hat einen Impfbrief in zehn Sprachen entwickelt, der auf ihrer Homepage abrufbar ist unter https://integrationsbeauftragte.bayern.de/downloads/.
Impfstatus in Nürnberg (Stand 28. April 2021)
Inzwischen haben 23,4 Prozent der Impfinteressierten in Nürnberg mindestens die Erstimpfung erhalten. Davon sind 59 Prozent weiblich, 40 Prozent männlich sowie 1 Prozent divers. Davon sind 46 Prozent zwischen 50 und 79 Jahren, 27 Prozent 80 Jahre und darüber, 19 Prozent zwischen 30 und 49 Jahren sowie 8 Prozent bis 29 Jahre alt.
Vollständig geimpft sind inzwischen 33.529 Personen, davon sind63 Prozent weiblich, 36 Prozent männlich sowie 1 Prozent divers. 57 Prozent der vollständig Geimpften sind 80 Jahre und darüber, 25 Prozent zwischen 50 und 79 Jahren, 13 Prozent zwischen 30 und 49 Jahren und knapp 5 Prozent bis 29 Jahre alt.
Auf Bundesebene wurde verlautbart, dass die Impfpriorisierung in absehbarer Zeit enden soll. Im Moment ist die Coronavirus- Impfverordnung jedoch noch maßgeblich für die Impfreihenfolge.
Nachweis der Priorisierung
Es ist darauf zu achten, dass alle gemachten Angaben in schriftlicher Form im Impfzentrum vor Erhalt der Impfung bestätigt werden müssen. Zur Überprüfung der allgemeinen Angaben ist zu beiden Impfterminen ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Zum Nachweis der Priorisierung muss beim ersten Impftermin ein schriftlicher Nachweis der gemachten Angaben vorgelegt werden. Bei einer Altersindikation ist der Ausweis ausreichend.
Sollte eine besondere Kontaktsituation vorliegen, ist dies mit dem Formular des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (STMGP) nachzuweisen. Dies lässt sich bei Terminvereinbarung oder der Website des STMGP herunterladen und ausfüllen. Zu beachten ist, dass dieses nur in Kombination mit weiteren Dokumenten gültig ist.
Bei einer medizinischen Indikation ist ein Attest des Arztes oder ein Arztbrief der letzten Behandlung vorzulegen.
Es wird empfohlen, die benötigten Unterlagen bereits bei Registrierung vorzubereiten, da eine Einladung auch am Wochenende oder außerhalb der Bürozeiten erfolgen kann und Termine auch kurzfristig wahrgenommen werden können. Das entspricht dem Ziel der Impfkampagne.
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