Kein Verbot in Deutschland möglich
Sammelparkplätze für E-Scooter

Sammelparkplatz Nonnengartenstrasse.  | Foto: Stadt Nürnberg/Verkehrsplanungsamt
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NÜRNBERG – Ab sofort können analog zur Altstadt E-Scooter auch innerhalb des Bundesstraßenrings nur noch auf dafür vorgesehenen Sammelparkplätzen ausgeliehen und zurückgegeben werden. Der restliche öffentliche Raum gilt als Parkverbotszone, hier läuft die Ausleihgebühr für Nutzende weiter. Damit reagiert die Stadt Nürnberg auf das ungeordnete und oft gefährdende Abstellen von E-Scootern.

E-Scooter Sammelparkplatz Theresienstraße: In der Nürnberger Altstadt dürfen E-Scooter nur noch auf Sammelparkplätzen ausgeliehen und zurückgegeben werden. | Foto: Stadt Nürnberg/Verkehrsplanungsamt
  • E-Scooter Sammelparkplatz Theresienstraße: In der Nürnberger Altstadt dürfen E-Scooter nur noch auf Sammelparkplätzen ausgeliehen und zurückgegeben werden.
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Im Gegensatz zu anderen europäischen Städten ist es in Deutschland nicht möglich, E-Scooter zu verbieten. Daher soll das Ausleihen und Abstellen mit Hilfe des vom Stadtrat beschlossenen stationsbasierten E-Scooter-Verleihsystems geordnet abgewickelt werden. Innerhalb des Rings ist ein flächendeckendes Netz an E-Scooter-Sammelparkplätzen eingerichtet worden. Auch außerhalb gibt es Stellplätze an Stationen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). „Mit der Lösung, die in dieser Größe der Zone einzigartig in Deutschland ist, sorgen wir dafür, dass E-Scooter besser aufgeräumt werden“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.

Erste Erfahrungen aus der seit 1. Mai 2024 umgesetzten Umstellung in der Altstadt machen deutlich, dass das stationsbasierte E-Scooter-Verleihsystem gut angenommen wird. Auswertungen zeigen, dass die Zahl der behindernd abgestellten E-Scooter im Altstadtbereich deutlich zurückgegangen ist. Auch der Rückgang von Beschwerden aus der Bürgerschaft wird hierfür als Indikator herangezogen. „Ob sich das stationsbasierte E-Scooter-Verleihsystem auch für die Wohngebiete innerhalb des Bundesstraßenrings und der Außenstadt bewährt, wissen wir, wenn das Projekt evaluiert wird“, so Daniel F. Ulrich.

Was ändert sich ab sofort für E-Scooter-Nutzer?

Um den Weg vom Startpunkt zur nächstgelegenen Verkehrsanbindung und den Weg von der letzten Haltestelle zum Endpunkt zu fördern, wird es außerhalb des Bundesstraßenrings weiterhin die Möglichkeit geben, E-Scooter auch außerhalb der Sammelparkplätze abzustellen. Durch Angebote wie Gratisminuten oder Preisnachlässe werden Nutzerinnen und Nutzer motiviert, E-Scooter an den Sammelparkplätzen abzugeben. Sollte nach einem Jahr feststehen, dass die Beschwerden außerhalb des Bundesstraßenrings nicht zurückgehen, kann das stationsbasierte Konzept auch erweitert werden.

Eine interaktive Karte, wo sich E-Scooter Parkplätze befinden, findet man hier

Sammelparkplatz Nonnengartenstrasse.  | Foto: Stadt Nürnberg/Verkehrsplanungsamt
E-Scooter Sammelparkplatz Theresienstraße: In der Nürnberger Altstadt dürfen E-Scooter nur noch auf Sammelparkplätzen ausgeliehen und zurückgegeben werden. | Foto: Stadt Nürnberg/Verkehrsplanungsamt
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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