Schnaittacher Doppelmord: Angeklagte muss lebenslang in Haft

Foto: Armin Weigel/dpa/Symbolbild

Von Irena Güttel, dpa

NÜRNBERG (dpa/lby) - Mit einem Zimmermannshammer erschlägt ein junger Mann seine Eltern. Gemeinsam mit seiner Verlobten mauert er die Leichen Zuhause in Schnaittach bei Nürnberg ein. Die junge Frau zieht bei ihm ein, sie feiern Weihnachten, Silvester, ihre Hochzeit. Doch der Traum vom Liebesglück ist schnell vorbei. Die Polizei schnappt die Frischvermählten im Januar 2018. Der Mann sitzt seit vergangenem Frühjahr lebenslang in Haft. Seine Frau muss nun ebenfalls die Höchststrafe verbüßen - wegen der Anstiftung zum Doppelmord.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth bekräftigte damit am Montag ein Urteil aus dem Vorjahr. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Anfang des Jahres aufgehoben - allerdings ging es dabei nur um das Strafmaß. An der Schuld der jungen Deutschen hatten die Richter keinen Zweifel. In dem neu aufgerollten Prozess musste die Kammer in Nürnberg prüfen, ob eine mildere Strafe in Betracht kommt, weil die Frau geholfen hatte, das Verbrechen aufzuklären. Doch nach drei Tagen Beweisaufnahme kam diese zu dem Ergebnis: Es bleibt bei lebenslang. Die Verteidiger der jungen Frau wollen nun prüfen, ob sie erneut in Revision gehen.

«Ohne die Angeklagte wäre der Doppelmord von Schnaittach so nicht vorstellbar und denkbar gewesen», begründete der Vorsitzende Richter Markus Bader die Entscheidung. Das schwere Unrecht der Tat und ihre Rolle als Anstifterin wiegen seiner Ansicht nach schwerer als ihre Hilfe bei der Aufklärung. Vor Gericht habe die Angeklagte lediglich eine moralische Verantwortung eingeräumt. Dass sie eine Schuld an dem gewaltsamen Tod ihrer Schwiegereltern in spe trage, bestreite sie bis heute.

Rückblende: In der Nacht zum 14. Dezember 2017 erschlug ihr Verlobter erst seine 66 Jahre alte Mutter in ihrem Bett mit einem Zimmermannshammer. Danach ging er auf seinen Vater los und jagte diesen durchs Haus, bis der 70-Jährige tödlich getroffen unter dem Esstisch zusammenbrach. Danach mauerten der Informatiker und die drei Jahre jüngere Angeklagte die Leichen auf dem Grundstück in dem idyllisch gelegenen Örtchen Schnaittach bei Nürnberg ein - und meldeten kurz darauf die beiden bei der Polizei als vermisst.

Die treibende Kraft dahinter war nach Auffassung von Landgericht und Bundesgerichtshof die junge Frau. Sie habe ihren Verlobten für sich alleine haben wollen, sagte Bader. Seine Eltern sollten weg, das habe sie ihm deutlich gemacht. «Ihr war dabei bewusst, dass das nur durch die Tötung der Eltern zu erreichen ist.» Dennoch habe sie später versucht, sich selbst als Opfer darzustellen. So habe sie behauptet, ihr Mann habe sie physisch und psychisch bedroht. «Ihr einziges Ziel war, ihren Ehemann als Haupttäter zu belasten und ihren eigenen Tatbeitrag zu verschleiern», sagte Bader.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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