Hoher Inzidenzwert am 16. April: 225,5 ++ Testpflicht bei Präsenz
So geht es mit Unterricht und Notbetreuung in Nürnberg weiter
NÜRNBERG (pm/nf) - Die Nürnberger Schulen unterrichten auch in der kommenden Kalenderwoche im Wechsel- und Distanzunterricht. Lediglich die Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen sowie der 4. und 11. Jahrgangsstufe sind im Wechselunterricht. Alle anderen Lernenden erhalten weiterhin aufgrund des Inzidenzwertes von über 100 in Nürnberg Distanzunterricht. Die Kindertagesstätten und die Einrichtungen der Kindertagespflege befinden sich weiterhin im Notbetrieb.
Für die Stadt Nürnberg hat das Robert Koch-Institut (RKI) am heutigen Freitag, 16. April 2021, einen Inzidenzwert von 225,5 veröffentlicht. Aufgrund der Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gemäß der der Freitags-Wert entscheidend ist, gelten die oben genannten Regelungen für die kommende Woche vom 19. bis 23. April 2021 an Schulen und Kindertagesstätten.
Testpflicht bei Präsenz
Der Besuch des Präsenzunterrichts sowie der Notbetreuung setzt zusätzlich zur Maskenpflicht einen negativen PCR-, Schnell- oder Selbsttest voraus. Dies gilt unabhängig vom Inzidenzwert. Testmöglichkeiten sind Selbsttests unter Aufsicht in der Schule oder PCR- oder POC-Antigenschnelltests, die durch medizinisch geschultes Personal in den Testzentren, bei Ärzten oder Apotheken durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus. Die Stadt Nürnberg hat sich dazu entschlossen, weiterhin medizinisches Personal als Unterstützung bei der Durchführung der Selbsttests an den Schulen einzusetzen. Die Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sollen durch das medizinische Fachpersonal im Umgang mit den Selbsttests beraten und geschult werden.
Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb sowie zu den Testmöglichkeiten sind hier zu finden: https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/schule_und_kita.html#290 https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/corona_test.html#84
Kitas weiterhin im Notbetrieb
In den Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege gilt in der nächsten Kalenderwoche, Montag bis Freitag, 19. bis 23. April 2021, weiterhin der Notbetrieb.
Schulkinder müssen ab Montag, 19. April 2021, analog zum Schulbesuch auch in den Kitas, zum Beispiel im Hort, oder in der Tagespflege einen negativen Test vorlegen. Wenn der negative Test bereits in der Schule vorgelegt oder in der Schule unter Aufsicht ein Selbsttest mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, ist keine erneute Testung mehr notwendig. Die Testpflicht gilt nur für Schulkinder.
Für die Schulen sowie die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege entscheidet sich auf Grundlage der Inzidenzwerte am Freitag der kommenden Kalenderwoche, welcher Betrieb in der übernächsten Woche möglich ist.
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