Nürnberger CSU und Grüne sind sich einig
Sondernutzungsgebühren für Wärmedämmung können weg!
NÜRNBERG (nf) - Im Jahr 2017 wurden die Sondernutzungssatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung so geändert, dass das Hineinragen von Wärmedämmungen in den öffentlichen (Luft-)Raum eine genehmigungspflichtige Sondernutzung ist, für die unabhängig von der Dicke der Wärmedämmung ein einmaliges Entgelt anfällt (Ziff. 55b des Entgeltverzeichnisses für Sondernutzungen).
Aus damaliger Sicht sollte ein Gleichklang mit dem zivilen Nachbarrecht hergestellt werden - auch dort löse eine Wärmedämmung, die in den (Luft-)Raum des Nachbargrundstücks hineinragt, eine Kompensation aus. Im Zuge der Diskussion um Klimawandel und CO2-Reduzierung sollte die Stadt jedoch ein Zeichen setzen und von dem Entgelt bei Hereinragen einer Wärmedämmung in den öffentlichen (Luft-)Raum bzw. in den Luftraum städtischer Flächen wieder Abstand nehmen, so die Fraktionen der CSU und Bündnis90/Die Grünen. Dies stehe auch im Einklang mit den Beschlüssen des Stadtrats vom 24. Juli 2019 zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad. Der Vorgang soll weiterhin genehmigungspflichtig bleiben, jedoch ohne Entgelt. Um die Luft-Gebühren abzuschaffen, stellten die Fraktionsvorsitzenden Marcus König und Achim Mletzko jetzt einen Antrag an die Verwaltung.
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