Nachbarschaftshaus Gostenhof
Startschuss für die Generalsanierung
NÜRNBERG (pm/nf) – Der Sozialausschuss hat in seiner aktuellen Sitzung der Nutzung des Ämtergebäudes Dietzstraße 4 als Interimsquartier für die Dauer der Baumaßnahme zur Generalsanierung des Nachbarschaftshauses Gostenhof zugestimmt.
„Wir wollen mit der Generalsanierung des Nachbarschaftshauses Gostenhof baldmöglich beginnen. Die Stadt Nürnberg wird den Nutzerinnen und Nutzern für die Zeit der Sanierungsmaßnahmen weiterhin Räume für ihre Aktivitäten und offene Türen für die Besucherinnen und Besucher anbieten können“, sagt Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg. „Ich danke den Ausschussmitgliedern, dass sie dafür grünes Licht gegeben und unser Vorhaben bestätigt haben.“
Das Nachbarschaftshaus Gostenhof in der Adam-Klein-Straße ist seit 42 Jahren eine feste Institution im Nürnberger Westen und ein bekannter und viel genutzter Ort der Begegnung, Beratung, Bildung, des interkulturellen Austauschs, der Integration, Selbsthilfe, Kultur und des bürgerschaftlichen Engagements – mit großer Strahlkraft im Stadtteil und weit darüber hinaus. Derzeit nutzen etwa 150 Gruppen und Vereine das Haus regelmäßig, 2023 gab es über 6 000 Raumbuchungen.
Das Nachbarschaftshaus Gostenhof ist baulich jedoch in schlechtem Zustand und dringend sanierungsbedürftig. Bereits seit 2011 sind Teile des Gebäudes nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar. Seit 2022 unterliegt die Nutzung des gesamten Gebäudes aufgrund erheblicher Brandschutzmängel weiteren Einschränkungen. Die Stadt Nürnberg plant daher in enger Kooperation zwischen den Baudienststellen, dem Sozialamt als Träger des Nachbarschaftshauses und weiteren Beteiligten eine Generalsanierung des Gebäudes. Ziel ist neben der Beseitigung von Mängeln im Brandschutz und einer Bestandssanierung zum dauerhaften Erhalt der Bausubstanz auch, die Nutzbarkeit des Hauses durch bauliche Maßnahmen zu verbessern und im Rahmen einer konzeptionellen Weiterentwicklung auch zukünftige Bedarfe abdecken zu können. Hinzu kommen stadtplanerische Überlegungen, wie nicht nur das Nachbarschaftshaus, sondern auch das angrenzende Quartier zukunftsträchtig entwickelt und neu gestaltet werden kann.
Die Sanierung ist nicht bei laufendem Betrieb möglich. Ein Auszug der Nutzerinnen und Nutzer aus dem Haus für die gesamte Dauer der Baumaßnahme ist unabdingbar, sodass die Suche nach einer Interimsunterbringung notwendig war. Hierfür wurde das städtische Ämtergebäude Dietzstraße 4 geprüft. Dieses kann, wie die Prüfung ergab, nach dem Umzug der dort untergebrachten Dienststellen (Jugendamt, Sozialamt) in das städtische Behördenzentrum im ehemaligen Quelleversandhaus 2025 als Interim genutzt werden. Der Aufwand für die Ertüchtigung vor der Interimsnutzung wird durch ein baufachliches Gutachten als deutlich geringer eingeschätzt als bei anderen in Frage kommenden Liegenschaften, wie beispielsweise die zuvor geprüfte ehemalige Feuerwache 1. Gleiches gilt für weitere Planungsrisiken, wie unter anderem Statik, Brandschutz, Denkmalschutz und Schadstoffe. Damit bietet sich die Möglichkeit, die Generalsanierung des Nachbarschaftshauses Gostenhof zügig anzugehen und gleichzeitig den Haushalt erheblich weniger zu belasten.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.