Tödlicher Unfall: Nur in freigegebenen Gewässern baden
Badeverbote in Nürnberg
NÜRNBERG (pm/nf) - Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg macht auf Badeverbote aufmerksam. Nach dem tödlichen Unfall eines 30-jährigen Mannes, der am Sonntag, 5. Juli 2015, beim Baden in der Pegnitz ums Leben gekommen ist, warnt die Stadt Nürnberg eindringlich, trotz der Hitze nicht in Gewässern zu baden, die für das Baden nicht ausdrücklich freigegebenen sind, und weist auf die bestehenden Badeverbote hin.
So ist das Baden nach der Bade- und Eislaufverordnung in der gesamten Pegnitz einschließlich Wöhrder See verboten, außerdem in der Rednitz, im Main-Donau-Kanal, im Ludwig-Donau-Main-Kanal, im Großen Dutzendteich, im Silbersee und im Unterbürger Weiher sowie nach der Grünanlagensatzung in den Wasseranlagen der Grünanlagen außerhalb der dafür zugelassenen Bereiche.
In Flüssen und Seen, die nicht für das Baden freigegeben sind, gibt es eine Vielzahl von Gefahren, die von außen nicht zu erkennen sind oder unterschätzt werden, insbesondere Stromschnellen, Unterwasserströmungen, Steine und Äste unter Wasser sowie steile Uferbereiche. Außerdem wird nur in Bädern und zum Baden freigegebenen Gewässern regelmäßig kontrolliert, ob Badewasserqualität gegeben ist. Auch die DLRG und die Wasserwacht weisen auf die hohe Zahl an Badeunfällen in Flüssen hin und warnen deshalb vor dem Baden in Flüssen.
Die Alternativen:
http://www.marktspiegel.de/nuernberg-nord/freizeit-sport/gute-wasserqualitaet-unserer-badeseen-d11232.html
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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