Umstrittener Windradpark bei Brunn: Der Bürgerentscheid kommt!
REGION - Am gestrigen Montagabend (26. Mai 2014) entschied der Marktgemeinderat in Heiligenstadt über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Stoppt Windräder in Landschaftsschutzgebieten und in der Nähe von Wohnhäusern“ (der MarktSpiegel berichtete). Der Bürgerentscheid wird am 20. Juli 2014 für alle Gemeindeteile durchgeführt.
Das Bürgerbegehren selbst war aufgrund eines formellen Fehlers vom Marktgemeinderat für nicht zulässig erklärt worden. Stattdessen beschlossen die Gemeinderäte den Willen der Bürger zu respektieren und mit einem Ratsbegehren den Bürgerentscheid dennoch durchzuführen.
So können am 20. Juli 2014 die Bürger, wie vom Bürgerbegehren vorgesehen, darüber entscheiden, ob sie im Gemeindegebiet Windräder in Landschaftsschutzgebieten und näher als 2.000 Meter am nächsten Wohnhaus akzeptieren wollen oder nicht.
Helmut Krämer, 1. Bürgermeister des Marktes Heiligenstadt (Einigkeit), zum Thema Bürgerentscheid: ,,Ich bin froh, wenn das Ergebnis da ist – egal wie es aus geht. Es ist an der Zeit, dass die Bürger entscheiden. Fällt die Entscheidung pro Windräder, dann wird es recht schnell gehen mit der Verwirklichung der Pläne. Fällt die Entscheidung dagegen, ist halt Schluss. Allerdings muss ich sagen, dass die Fläche von 40 Hektar bei Brunn außerhalb des Landschaftsschutzgebietes vom Regionalen Planungsverband bereits genehmigt wurde. Theoretisch könnte hier jeder Investor vier Windräder bauen. Bedauerlich ist, wie sich die Landespolitik verhält. Dieser Zickzackkurs verärgert nicht nur uns. Zuerst heißt es bei Horst Seehofer, die Energiewende muss voran getrieben werden – mit Windrädern, Photovoltaik- und Biogasanlagen – und dann die Kehrtwende. So kann ein Ministerpräsident nicht mit der Gemeinde umgehen. Man braucht doch auch Planungssicherheit!“
Marktgemeinderätin Anke Kraasz (Bürgernähe): ,,Mit dieser Entscheidung des Marktgemeinderates respektieren wir den ausdrücklichen Willen von rund 600 Bürgern, also gut 20 Prozent der Wahlberechtigten der Marktgemeinde, die mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützt haben. Nun haben alle Bürger am 20. Juli 2014 die Möglichkeit, über die Zulässigkeit von Windrädern in sensiblen Gebieten mitzubestimmen."
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