Bewerbung zum 1. Februar 2024 ++ Bayerns Weltkulturerbestätten auf einen Blick
UNESCO-Weltkulturerbe: Bayern bereitet Bewerbung des Nürnberger Justizpalastes vor
NÜRNBERG (pm/nf) - Bayern ist mit acht Stätten auf der UNESCO-Liste des Weltkulturerbes vertreten. Der Ministerrat spricht sich jetzt dafür aus, auch den Nürnberger Justizpalast in diese Liste der UNESCO aufzunehmen. Dazu wird eine erneute Bewerbung zum 1. Februar 2024 angestrebt. Im Einvernehmen mit der Stadt Nürnberg wird Bayern das Vorbereitungsverfahren weiter vorantreiben.
Der Justizpalast in Nürnberg an der Fürther Straße ist der Weltöffentlichkeit durch den Hauptkriegsverbrecherprozess bekannt, in dem die Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs aufgearbeitet wurden. Der Prozess gegen 22 Angeklagte fand vom 20. November 1945 bis 1. Oktober 1946 im Schwurgerichtssaal 600 im Ostbau des Gebäudes statt. Mit der Verabschiedung der in dem Hauptkriegsverbrecherprozess entwickelten „Nürnberger Prinzipien“ durch die Vereinten Nationen im Jahr 1950 wurde der Saal 600 zur Geburtsstätte des Völkerstrafrechts.
Ein Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Christoph Safferling von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und von Prof. Dr. Eckhart Conze von der Philipps-Universität Marburg kommt zu der klaren Empfehlung, erneut die Aufnahme des Nürnberger Justizpalastes in die UNESCO-Welterbeliste zu beantragen. Die Bayerische Staatsregierung spricht sich in diesem Zusammenhang für eine Lösung aus, bei der der gesamte Justizpalast in das UNESCO-Welterbe einbezogen wird.
Das sind Bayerns acht Weltkulturerbe-Stätten
Augsburger Wassermanagement-System
Residenz Würzburg
Wieskirche im Pfaffenwinkel
Altstadt von Bamberg
Limes
Altstadt in Regensburg mit Stadtamhof
Prähistorische Pfahlbauten rund um die Alpen
Markgräfliches Opernhaus in Bayreuth
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