Vergabe der S-Bahn Nürnberg wird neu geprüft
NÜRNBERG (pm/nf) - Das Oberlandesgericht München hat am heutigen Donnerstag, 17.September 2015, entschieden, dass die Bayerische Eisenbahngesellschaft die Vergabe an den privaten Bahnbetreiber National Express neu prüfen muss. Damit ist weiterhin offen, wer ab 2018 für zwölf Jahre das Nürnberger S-Bahnnetz betreiben wird. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt im Kern die vom bisherigen Betreiber DB Regio vorgebrachten Argumente im Zusammenhang mit der finanziellen Eignungsprüfung des Konkurrenten National Express. Das Oberlandesgericht fordert einen Nachweis dafür, dass die deutsche Tochter von National Express allein finanziell leistungsfähig genug ist, um den Betrieb des Nürnberger S-Bahnnetz über die gesamte Laufzeit sicherzustellen.
Hierzu sagt Oberbürgermeister Dr. Maly: „Unabhängig von einer rechtlichen Bewertung der aktuellen Vorgänge ist es jetzt besonders wichtig, dass die Vergabe des S-Bahnbetriebs sachgerecht abläuft. Für Stadt und Metropolregion Nürnberg ist ein zuverlässiger und reibungsloser Betrieb der S-Bahn unabdingbar, schließlich befördert die S-Bahn als Rückgrat des Schienenpersonennahverkehrs in Nürnberg täglich Tausende von Fahrgästen im Großraum Nürnberg. Möglicherweise bekommt DB-Regio jetzt eine neue Chance, das würde ich begrüßen.“
Wirtschaftsreferent Dr. Fraas ergänzt: „Investitionsentscheidungen von Unternehmen brauchen klare Rahmenbedingungen. Die Vergabeentscheidung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft vom Februar 2015 hat bereits für viel Unruhe in Nürnberg gesorgt. Es kommt nun darauf an, so schnell wie möglich die Hängepartie zu beenden, im Interesse des Wirtschaftsstandorts, insbesondere aber der 450 Beschäftigten der DB Regio und deren Zulieferer und Dienstleister. Ziel ist, einen verlässlichen Betrieb des S-Bahnnetzes Nürnberg auch für die Zukunft sicherzustellen und die Arbeitsplätze und die Kompetenz im S-Bahnbetrieb am Standort zu erhalten.“
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft als Ausschreibungsbehörde hatte Anfang Februar 2015 zunächst dem Bahnbetreiber National Express den Zuschlag erteilt, wogegen die unterlegene DB Regio bei der zuständigen Vergabekammer mit Erfolg Widerspruch einlegte – National Express wurde damals vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Gegen diese Entscheidung wiederum klagten sowohl die Bayerische Eisenbahngesellschaft wie auch National Express vor dem Oberlandesgericht München.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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