Wo wird heute, am 22.09.2023 geblitzt?: Mobile Blitzer im Nürnberger Raum aktuell am Freitag

Foto: Adobe Stock/ S. Engels

Achtung, Radarkontrolle! Am 22.09.2023 kann es für Autofahrer im Großraum Nürnberg kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Freitag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten. Raser können aktuellen Infos zufolge im Nürnberger Großraum im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die Gefahrenlage bezüglich des Straßenverkehrs im Nürnberger Raum kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. 

Alle mobilen Radarkontrollen am 22.09.2023 im Raum Nürnberg

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Seit 22.09.2023 um 05:12 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet in der Herboldshofer Straße ** in Fürth(PLZ 90765 in Stadeln)**. Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt. (Standort auf der Karte ansehen.)


(Stand von: 22.09.2023, 05:15 Uhr)  

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.  

Der aktuelle Bußgeldkatalog im Überblick

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden, ob das Vergehen außerorts oder innerorts stattgefunden hat. Ein Bußgeld zwischen 20 und 60 Euro wird zum Beispiel fällig, wenn man auf der Autobahn bis zu 20 km/h zu schnell war, voraus gesetzt es gab eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesem Straßenabschnitt.  

Regelung für Pkw innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €

11 – 15 km/h50 €

16 – 20 km/h70 €

21 – 25 km/h115 €1
26 – 30 km/h180 €11 Monat
31 – 40 km/h260 €11 Monat
41 – 50 km/h400 €21 Monat
51 – 60 km/h560 €22 Monat
61 – 70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

Regelung für Pkw außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €

11 – 15 km/h40 €

16 – 20 km/h60 €

21 – 25 km/h100 €1
26 – 30 km/h150 €11 Monat
31 – 40 km/h200 €11 Monat
41 – 50 km/h320 €21 Monat
51 – 60 km/h480 €21 Monat
61 – 70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

Welche Toleranzen gibt es, wenn man geblitzt wird?

Hinsichtlich des Toleranzabzugs besteht zwischen mobilen und stationären Blitzern kein Unterschied. Auch die Lage im Stadtgebiet ist nicht ausschlaggebend. Geringe Abweichungen in der Toleranz kann es aufgrund unterschiedlicher Messgenauigkeit aber zwischen den verschiedenen eingesetzten Radargeräten geben. Üblicherweise werden 3 km/h Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen, wenn sich die Fahrgeschwindigkeit unter der Grenze von 100 km/h bewegt. Von höheren Geschwindigkeiten zieht man 3 Prozent ab. 

Die Funktionsweise von mobilen Radargeräten

Die Varianten mobiler Messstellen sind vielfätig. Es gibt verschiedene Standgeräte, die einfach auf einen Standfuß oder ein Stativ montiert werden können und schnell einsatzbereit sind. Die Polizei kann so sehr flexibel Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen überwachen. Allseits bekannt sind mittlerweile auch Blitzer-Anhänger in verschiedenen Ausführungen (sogenannte Enforcement Trailer). Aus technologischer Sicht unterscheidet man im Allgemeinen zwischen Laser- und Radarmessgeräten. Seltener können auch Sensor-Messgeräte zum Einsatz kommen.

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.”

Autor:

Jenny Reichenbacher aus Nürnberg

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