Kabinettsbeschluss
3G-Regel gilt künftig auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt

3G-Regel gilt künftig auch für Mitarbeiter mit Kundenkontakt. | Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
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MÜNCHEN (dpa/lby) - In sämtlichen Bereichen in Bayern, in denen die 3G-Regel gilt, müssen sich von Dienstag (19. Oktober) an neben Besuchern auch alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt an die Regel halten. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen.

Auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche, die Kontakt zu Kunden und Besuchern haben, müssen also geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein, oder sie müssen regelmäßig einen negativen Test vorweisen. Je nach Bereich muss das ein PCR-Test sein, oder es reicht ein Schnelltest. Den Testnachweis müssen die betreffenden Mitarbeiter an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.

Die 3G-Regel gilt unter anderem bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, in Sportstätten, Fitnessstudios, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Kinos, Museen, Ausstellungen, in der Gastronomie, in Hotels, Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen, Bibliotheken und in verschiedensten Freizeiteinrichtungen, etwa in Bädern und Seilbahnen.

Künftig müssen sich überall dort neben den Besuchern also auch alle Mitarbeiter daran halten, wenn sie Kontakt zu den Kunden haben. Sollten Betreiber und Veranstalter nur Geimpften und Getesteten Zutritt gewähren (2G) oder einen PCR-Test verlangen (3G plus), dann gilt für die Mitarbeiter künftig ebenfalls die verschärfte Regel.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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