ADAC warnt vor Kopfhörern im Straßenverkehr

Fahrradfahrerin mit Musik im Ohr. Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

(ampnet/mue) - Viele Radfahrer tragen heutzutage Kopfhörer oder Ohrstöpsel und können so nur sehr eingeschränkt das Verkehrsgeschehen wahrnehmen. Das hat der ADAC bei einer groß angelegten Untersuchung in mehreren deutschen Städten herausgefunden.

Von mehr als 7.300 beobachteten Schülern und Studenten ließen sich knapp 700 über Kopfhörer beschallen; damit verhindert fast jeder zehnte Radfahrer, dass relevante Verkehrsgeräusche vollständig zu ihm durchdringen. Verkehrssituationen können so schwerer eingeschätzt, angemessene Reaktionen verzögert oder gar verhindert werden.

Von den Radfahrern waren fast 160 mit ihrem Smartphone beschäftigt – diese Zahl zeigt auch, dass viele Menschen die Gefahr durch Ablenkung eklatant unterschätzen. Gerade weil Radfahrer im Gegensatz zu Autofahrern ungeschützt sind, sind vorausschauendes Fahren und Aufmerksamkeit besonders wichtig. Radfahrer benötigen die volle Konzentration für den Straßenverkehr und müssen jederzeit bremsen können. Zudem müssen beide Hände am Lenker sein, um jederzeit auf Hindernisse reagieren zu können. Viele Verkehrsteilnehmer wissen laut ADAC nicht, dass der § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung StVO die Beeinträchtigung des Gehörs, etwa durch laute Musik, verbietet. Wer von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Kommt es aufgrund der lauten Musik und der verzögerten Reaktion zu einem Unfall, muss der Radfahrer für die Folgen mithaften. Strafbar kann sich ein Radfahrer dann machen, wenn es durch die musikalische Beschallung zu einem Unfall kommt, bei dem sich ein anderer verletzt.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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