Gemeinsame Elternzeit wird gekürzt
Änderungen beim Elterngeld im Überblick
BERLIN (dpa) - Eltern mit besonders hohen Einkommen sollen keinen Anspruch auf Elterngeld mehr haben - diese Pläne waren bekannt. Nun sollen die Kürzungen für Spitzenverdiener aber doch nicht ganz so hart ausfallen. Darauf hat sich die Ampel-Koalition in den Beratungen über den Bundeshaushalt 2024 verständigt. Schlechte Nachrichten gibt es für werdende und künftige Eltern, die geplant hatten, längere Zeit gemeinsam in Elternzeit zu gehen. Das geht beim Elterngeld künftig nicht mehr.
Einkommensgrenze sinkt in zwei Schritten
Heute gilt: Paare können bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro Elterngeld bekommen, wenn sie für das Kind eine Pause vom Job einlegen und dadurch kein Geld verdienen. Diese Grenze sollte eigentlich für Paare auf 150.000 Euro sinken. Nach viel Kritik verständigte sich die Ampel nun darauf, sie in zwei Schritten zuerst auf 200.000 und dann auf 175.000 Euro abzusenken. Die Grenze für Alleinerziehende - derzeit bei 250.000 Euro - wird auf 150.000 Euro gesenkt.
Wichtig ist der Geburtstag des Kindes
Ausschlaggebend sein soll der Geburtstag des Kindes. Für Eltern, deren Kinder bis zum 31. März 2024 geboren werden, ändert sich demnach nichts. Ab 1. April 2024 soll aber für Paare die neue 200.000-Euro-Grenze und für Alleinerziehende die 150 000-Euro-Grenze gelten, ab 1. April 2025 dann die neue Grenze von 175 000 Euro für Paare. Zu Grunde gelegt wird bei Angestellten das Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes und bei Selbstständigen das Einkommen vom Vorjahr aus dem letzten Steuerbescheid.
Gemeinsame Elternzeit wird begrenzt
Wichtig für künftige Eltern und diejenigen, die schon wissen, dass sie im Frühjahr Nachwuchs bekommen: Elterngeld gibt es den Plänen zufolge künftig nur noch eingeschränkt parallel. Bisher können Paare maximal 14 Monate lang das Standard-Elterngeld beziehen und dies frei kombinieren: Entweder sie wechseln sich ab, so dass einer beispielsweise für neun und der andere für vier Monate zu Hause bleibt. Möglich ist aber auch, dass beide gemeinsam für sieben Monate eine berufliche Auszeit fürs Kind nehmen und parallel Elterngeld beziehen. Das soll für Eltern von Kindern, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, nicht mehr gelten.
Maximal ein Monat gemeinsam zu Hause
Es bleibt zwar bei 14 Monaten insgesamt, aber gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld beziehen, dass soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein. Schon jetzt nähmen etwa die Hälfte der Väter einen gemeinsamen Monat Auszeit direkt nach der Geburt, hieß es aus Ampel-Kreisen. Das sei damit weiterhin gesichert. Der SPD-Haushälter Felix Döring sprach von stärkeren Anreizen für mehr Partnerschaftlichkeit. Bei Frühchen und Mehrlingsgeburten soll die Regelung nicht gelten.
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