3-G Regel in Unternehmen und der Datenschutz
Bayerns Kabinett justiert Regeln für rote Corona-Ampel nach
MÜNCHEN (dpa/lby/nf) - Nur wenige Stunden nachdem die Corona-Ampel in Bayern auf Rot gesprungen ist, hat das Kabinett bereits einige Vorschriften wieder abgeändert. Der Ministerrat beschloss am Dienstag in München, dass die Maskenpflicht an Bayerns Schulen auf unbestimmte Zeit verlängert wird. Die nach den Herbstferien zunächst nur befristet geltende Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckung bleibe an allen Schulen im Freistaat «bis auf weiteres» gültig, hieß es.
«Es gilt weitgehend 2G in Bayern», sagte Ministerpräsident Markus Söder nach der Sitzung in München. Er betonte, es drohe wegen der hohen Zahl an Intensivpatienten eine Konkurrenz zwischen Covid-Patienten und Menschen mit anderen Erkrankungen.
Zudem wurde für minderjährige Schüler über zwölf Jahren, die regelmäßig auf Corona getestet werden, bis zum Ende des Jahres eine Ausnahmeregel beschlossen, damit sie auch ungeimpft ihre sportlichen und musikalischen Hobbys fortführen können. Demnach gilt für Schüler für sportliche und musikalische Eigenaktivitäten und für Theatergruppen bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene). Für alle jüngeren Schüler gilt die Ausnahme bereits jetzt. Die Ausnahmeregel gelte aber nicht für Besuche von Stadien, Clubs, Konzerten und ähnlichen Freizeitangeboten in Innenräumen.
Keine Änderungen soll es dem Beschluss zufolge bei der Kostenübernahme der Corona-Tests in Bayern geben. Sowohl die PCR-Tests als auch die Antigenschnelltests bleiben nur in Ausnahmen kostenlos. Söder betonte, dass die Kontrollen in Bayern massiv verschärft würden. Dazu werde die Polizei mit den Gesundheitsbehörden eng zusammenarbeiten. Verstöße würden streng geahndet.
Die rote Stufe der Corona-Ampel sieht zudem eine Testpflicht am Arbeitsplatz für Beschäftigte von Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und den weitgehenden Ausschluss von Ungeimpften bei öffentlichen Veranstaltungen (2G) vor. Am Montag war die Ampel auf die höchste Stufe gesprungen, weil auf den bayerischen Intensivstationen am Montag mehr als 600 Menschen wegen einer Covid-19-Erkrankung behandelt werden mussten. Der Maskenstandard war schon am Sonntag auf FFP2 erhöht worden.
«Wer kommt, wird geimpft», sagte Ministerpräsident Markus Söder. Niemand solle ohne Impfung zurück nach Hause geschickt werden. Es solle auch keine Priorisierung geben. Die mehr als 80 Impfzentren in Bayern sollten wieder hochgefahren werden. Die Impfquote bei Erst- und Zweitimpfungen sei wieder ganz leicht steigend, sagte Söder. Er erwarte, dass durch das starke Setzen auf 2G bei Freizeitveranstaltungen - also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene - die Neigung zum Impfen noch einmal größer werde.
Er befürchte eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft. Deshalb dürfe es auch keine Häme denen gegenüber geben, die sich mit dem Impfen bisher noch schwergetan hatten. Er sprach sich erneut für eine Impfpflicht bestimmter Berufsgruppen aus, etwa in der Pflege.
Der Ministerrat hat zude beschlossen, die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen ÖGD-Testzentren zunächst bis 31. März 2022 fortzuführen und für den Zeitraum der Fortführung die Kosten für deren Einrichtung und den Betrieb durch den Freistaat Bayern zu tragen, soweit sie nicht nach der Test-Verordnung oder von anderen Kostenträgern übernommen werden.
3-G Regel in Unternehmen und der Datenschutz
Die Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, für Arbeit, Familie und Soziales, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie für Gesundheit und Pflege werden beauftragt, einen Handlungsleitfaden für die bayerischen Betriebe auszuarbeiten und online zu stellen, der die wichtigsten für die Wirtschaft relevanten Fragen zur Handhabung von 3G in Betrieben behandelt (v. a. Fragerecht des Arbeitgebers, Datenschutz, Nachweispflichten, etwaiger Lohnverlust). Der Bund wird aufgefordert, umgehend eine rechtssichere Rechtsgrundlage für ein Fragerecht von Arbeitgebern nach dem Impfstatus und eine datenschutzrechtliche Speichermöglichkeit des Impfstatus zu schaffen.
Hotels, Gastronomie
Mitarbeiter von Hotels, in der Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen müssen ab Mittwoch nicht mehr zwingend zweimal pro Woche PCR-Tests durchführen lassen. Pro Arbeitstag können die Beschäftigten in Bayern auch einen Antigenschnelltest vorlegen. «Bei aller berechtigter Sorge wegen der sprunghaft steigenden Corona-Infektionszahlen und der Krankenhausbelegung sind diese Anpassungen sinnvoll», teilte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) mit. Es sei erfreulich, dass ungeimpfte Mitarbeiter durch die praxistaugliche Anpassung der Vorschrift zwar weiter täglich einen Corona-Selbsttest machen müssten, aber dafür dann nicht mehr zwingend teure PCR-Tests nötig seien.
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