Beim Abschleppen gelten klare Regeln
(ampnet/mue) - Fast vier Millionen Mal waren Abschleppdienste im vergangenen Jahr im Einsatz. Liegen geblieben waren weitaus mehr Fahrzeuge, die dann nicht selten von guten Freunden in die nächste Werkstatt oder auch zum Abwracken geschleppt wurden.
Grundsätzlich gilt: Solange ein Auto fahrbereit ist und die Elektrik noch funktioniert, darf es ans Schlepptau genommen werden, denn ohne eingeschaltete Warnblinker an beiden Fahrzeugen und Beleuchtung in der Dunkelheit ist das Abschleppen laut Straßenverkehrsordnung verboten. Für den Lenker des Pannenautos schreibt der Gesetzgeber nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) keinen Führerschein vor; er sollte laut Fahrerlaubnis-Verordnung jedoch mindestens 15 Jahre alt sein und das abzuschleppende Fahrzeug in Bezug auf Größe, Kraft und Kenntnisse beherrschen können. Gerade das Abschleppen mit Seil erfordert nicht nur genaue Absprachen, sondern auch Fahrgefühl. Welches Fahrzeuggewicht gezogen werden darf, ergibt sich aus der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges.
Tempo 50 gilt als Obergrenze
Servolenkung und Bremskraftverstärker funktionieren im Pannenauto ohne Motorbetrieb nicht. Es lässt sich schwer lenken, bremsen und kann schnell einmal auffahren. Davor schützt die starre Stange. Sie sichert auch, dass das Pannenfahrzeug nicht aus der Spur gerät – auf Eis und Schnee kein Einzelfall. Doch egal, ob Seil oder Stange – beide dürfen fünf Meter Länge nicht überschreiten, müssen in der Mitte mit einem roten Fähnchen versehen sein und dürfen die Fahrzeuge nicht diagonal miteinander verbinden. Wo sich die Abschleppöse befindet, steht in der Bedienungsanleitung. Bei modernen Fahrzeugen wird sie in ein Linksgewinde (versteckt hinter einem kleinen Deckel im Stoßfänger) geschraubt.
Wie geht das Abschleppen nun vor sich? Der Fahrer des Pannenautos kuppelt aus und hat die Zündung eingeschaltet, denn so kann das Lenkradschloss nicht einrasten. Und schneller als mit Tempo 50 sollten beide Fahrzeuge auch nicht unterwegs sein, warnt der ZDK. Die Autobahn ist dabei generell ein Fall nur für den Notfall. Jeweils 20 Euro Strafe riskiert, wer beim Abschleppen auf die Autobahn fährt oder dort im Pannenfall nicht die nächste Abfahrt nimmt. Das Fahren ohne Warnblinklicht kostet 5 Euro.
Bei Elektro- und Hybridautos darf die angetriebene Achse auf keinen Fall Kontakt mit der Straße haben. Der Elektromotor würde sonst Strom erzeugen und die Elektronik in der Folge Schaden nehmen, warnt der Branchenverband. Das Auto muss also angehoben werden. Die Stromer selbst dürfen aufgrund der großen Last nicht abschleppen. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe haben oft spezielle Abschlepp-Tasten. Weil das Getriebe überhitzen könnte, ist das Fahren im Gespann nur mit einem bestimmten Tempo und über eine festgelegte Distanz erlaubt. Die Bedienungsanleitungen geben genaue Anweisungen. Das gilt übrigens für alle Fahrzeuge.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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