7.000 E-Scooter bereits mit Ausnahmegenehmigung des Freistaates unterwegs
Bundesrat gibt grünes Licht für Zulassung von E-Scootern!

Voraussetzung für das Fahren von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr  ist ein Mindestalter von 14 Jahren. | Foto: © Leika production/stock.adobe.dom
  • Voraussetzung für das Fahren von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr ist ein Mindestalter von 14 Jahren.
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Bayerns Verkehrsminister Dr. Hans Reichhart: Endspurt für E-Scooter!

REGION (pm/nf) - Der Bundesrat hat heute über die Zulassung für E-Scooter entschieden. Bayerns Verkehrsminister Hans Reichhart freut sich über die Zustimmung: „E-Scooter haben ein großes Potential den Verkehr in den Innenstädten zu entlasten. Aufgrund ihres elektrischen Antriebs sind diese Fahrzeuge nahezu geräuschlos und lokal emissionsfrei unterwegs. So können wir Staus vermeiden und die Luftqualität verbessern. Nur durch eine gute Mischung und Verknüpfung von mehreren Verkehrsmitteln wie E-Scootern mit dem ÖPNV können wir den Verkehr in den Metropolen entzerren.“ Die Bundesregierung beabsichtigt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung baldmöglichst in Kraft zu setzen, voraussichtlich schon im Juni 2019.

Die vom Bundeskabinett beschlossene und nun im Bundesrat behandelte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ermöglicht die Benutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Die Verordnung gilt für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge – so die offizielle Bezeichnung der E-Scooter, Segways und anderer Kleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb – mit einer Lenk- oder Haltestange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis einschließlich 20 km/h. Schnellere E-Scooter sind damit nicht zugelassen. Zum Versicherungsnachweis wurde eigens eine aufklebbare Versicherungsplakette zur Anbringung an E-Scootern konzipiert. Ein Nummernschild wird nicht benötigt. Mit den E-Scootern darf man – unabhängig von ihrer Höchstgeschwindigkeit – grundsätzlich nur auf Radverkehrsflächen unterwegs sein. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf die Fahrbahn benutzt werden. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren.

Für Verkehrsminister Reichhart ist ein gutes Miteinander der einzelnen Verkehrsmittel sehr wichtig: „Besonders Fahrradfahrer und Fußgänger dürfen keine Nachteile haben. Wir haben deshalb parallel zum laufenden Verordnungsverfahren eine Erprobungsphase in Bayern eingeläutet. Für Fahrzeuge mit allgemeiner Betriebserlaubnis zweier Hersteller haben wir Ausnahmegenehmigungen erteilt, um E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr testen zu können. Bayern ist damit das erste Bundesland, das E-Scooter im Vorgriff auf die Bundesverordnung auf Radwegen zugelassen hat.“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt, dass der Bundesrat heute grünes Licht zur Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr gegeben hat. ,,Damit ist der Weg frei für ein zusätzliches Mobilitätsangebot vor allem in unseren Innenstädten", erklärte Herrmann. ,,Neben dem Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln können wir nun mit E-Rollern auf eine weitere umweltfreundliche Alternative zum Autoverkehr setzen, um innerstädtisch schnell und bequem von A nach B zu kommen." Herrmann erhofft sich dadurch eine Entlastung vom Pendlerverkehr und eine weitere Verbesserung der Luftqualität. Ganz besonders wichtig ist dem Innenminister aber auch die Verkehrssicherheit: ,,Mit den getroffenen Regelungen haben wir die richtige Balance zwischen innovativer Mobilität und möglichst hoher Verkehrssicherheit gefunden."

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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