Verfassungsrichter haben entschieden
Corona-Ausgangssperre war rechtswidrig!
WEIMAR (dpa) - Thüringens Verfassungsrichter haben die Verlängerung einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt.
Betroffen von der Landesverordnung aus dem Januar 2022 waren alle Menschen, die nicht geimpft oder von einer Infektion genesen waren. Zudem seien sie auch wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig.
Diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und nicht auf die gesamte Zeit der Corona-Pandemie, informierte eine Gerichtssprecherin.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.