Söder: Osterurlaub hängt von jedem einzelnen ab
Corona-Pandemie: So geht es in Bayern mit Handel, Kultur und Sport weiter!
REGION (pm/nf/dpa) - Bayern setzt den Lockdown im Kampf gegen die Corona-Pandemie bis zum 28. März fort, lockert die Bestimmungen jedoch an einigen Stellen. Der Freistaat setzt damit die Vorgaben um, die von den Ministerpräsidenten der Bundesländer und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am späten Mittwochabend in Berlin beschlossen worden waren.
Knapp 9 von 10 Menschen in Bayern sollen von den Erleichterungen durch die neue Corona-Strategie profitieren. «87 Prozent erfahren schrittweise eine Verbesserung», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag nach der Kabinettssitzung in München. Derzeit seien 76 Landkreise unter der für die beschlossenen Lockerungsschritte entscheidenden Inzidenz mit mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. 20 Landkreise seien aber weiter über einer Inzidenz von 100, hier lebten rund 13 Prozent der bayerischen Bevölkerung. In diesen Bereichen tue sich vorerst wenig.
Beim Kampf gegen die Corona-Pandemie ist nach Auffassung von Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) die zweite Welle besiegt. Es rolle aber die dritte Welle, mit der britischen Virus-Variante, sagte Söder. Es müsse gesehen werden, wie kontrollierbar dies sein werde. Bayern habe von zehn deutschen Corona-Hotspots nach wie vor fünf, sagte Söder. Etwa im Landkreis Cham sei bei 78 Prozent der positiven Test bereits die britische Virusvariante festgestellt worden. Söder verteidigte die Öffnungsschritte der Ministerpräsidentenkonferenz. Es handele sich nicht um einen Paradigmenwechsel, die Zahl der Neuinfektionen sei nach wie vor die Richtschnur. Es sei bewusst eine Notbremse eingezogen worden.
Wie von der Bund-Länder-Runde vorgegeben, dürfen sich künftig auch in Bayern wieder mehr Menschen zu privaten Runden verabreden. Buchhandlungen öffnen von kommendem Montag an. Entsprechend eines Stufenplans ist in Gegenden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche unter 100 liegt, Sport in kleinen Kindergruppen und für Erwachsene zu zweit wieder an der frischen Luft erlaubt. Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen auch bis zu zehn Erwachsene miteinander Sport treiben.
Der Einzelhandel darf in Gegenden mit einer Inzidenz unter 50 wieder unter strengen Auflagen öffnen, bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 ist zumindest das Konzept «Meet und collect» wieder möglich. Gastronomie bleibt noch bis mindestens 22. März geschlossen, danach könnte unter bestimmten Bedingungen zumindest die Außengastronomie öffnen.
Corona-Test
Bayern will nach Aussage von Ministerpräsident Markus Söder im Jahr 2021 100 Millionen Corona-Tests kaufen und einsetzen. Das Kabinett beschloss am Donnerstag in München, zunächst bis Ende Juni pro Monat 11,5 Millionen Antigen-Schnelltests und für die Monate März bis Mai jeweils 12,4 Millionen Selbsttests sowie für den Juni nochmals 17,7 Millionen bereit zu stellen. In Summe stellt der Freistaat dafür 467 Millionen Euro zur Verfügung.
Ab Freitag würden die ersten Selbsttests ausgeliefert, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag nach der Sitzung des Kabinetts. Söder kritisierte erneut die in Deutschland nur schleppend verlaufende Versorgung der Bevölkerung mit Corona-Tests und Impfstoff. Bisher seien leider noch immer zu wenige Tests vorhanden, sagte er. Tests seien zwar kein Wundermittel, sie könnten aber helfen, Infektionsketten schneller zu durchbrechen. Noch ärgerlicher sei auch gerade im internationalen Vergleich der Fortschritt bei den Impfungen, sagte Söder. Es bleibe ein «Kardinalfehler» und eine schwere Hypothek, dass Deutschland hier so hinterherhinke. «Es wären andere Öffnungen möglich, wäre mehr Impfstoff bestellt worden.»
Die Einbindung der Vertrags- und Betriebsärzte sowie der niedergelassenen Ärzte wie auch die weitestmögliche Ausschöpfung des Intervalls zwischen den zwei Impfungen werde die Impfgeschwindigkeit deutlich steigern, ebenso wie die Freigabe von AstraZeneca für Über-65-Jährige. Für Bayern besonders bedeutsam sei die Möglichkeit zur prioritären Nutzung der Impfstoffe in stark betroffenen Grenzregionen. Ausdrücklich positiv gewertet wird die für Ende März/Anfang April 2021 zugesagte umfassende Einbeziehung der Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne. Schnellstmöglich müsse es heißen: Jeder, der will, bekommt eine Impfung.
Die Beschlüsse im Überblick
Bayerische Teststrategie konsequent weiter entwickeln – Schnelltests und Selbsttests
a. Der Ministerrat beschließt, die Beschaffung von 11,5 Mio. Antigen-Schnelltests pro Monat bis 30.06.2021. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 183 Mio. Euro werden zur Verfügung gestellt.
b. Der Ministerrat beschließt die Beschaffung von je 12,4 Mio. Selbsttests für die Monate März bis Mai 2021 sowie von 17,7 Mio. Selbsttests für Juni 2021. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 284 Mio. Euro werden zur Verfügung gestellt.
c. Der Ministerrat beschließt weiter die für die Beauftragung der Apotheken als Schnellteststellen erforderlichen Mittel in Höhe von 41 Mio. Euro für den Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung zu stellen.
d. Die Staatsregierung hält an der bewährten regelmäßigen Testpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen einschließlich Behinderteneinrichtungen fest. Denn besonders vulnerable Gruppen müssen besonders geschützt werden.
Ab einem Inzidenzwert von 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt hat daher künftig die zuständige Kreisverwaltungsbehörde regelmäßige Reihentestungen der in diesen Einrichtungen Beschäftigten anzuordnen (Test mindestens zweimal wöchentlich).
Auch für alle weiteren Öffnungsschritte gilt der Grundsatz „Vorsicht mit Perspektive“. In einer neuen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) wird mit Geltung ab dem 8. März 2021 und bis einschließlich 28. März 2021 Folgendes geregelt:
Private Kontakte
Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März 2021 wieder erweitert:
- Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.
- In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
- Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt (Notbremse). Kinder bis 14 Jahre werden dabei jeweils nicht mitgezählt.
Öffnungsperspektiven
Ab 8. März 2021
• Nach den ersten Öffnungen bei Schulen, Friseuren und in einzelnen weiteren Bereichen werden ab dem 8. März 2021 Buchhandlungen dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m² wieder öffnen. Unter gleichen Voraussetzungen werden Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder geöffnet.
Frühestens ab 8. März 2021
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sind ab dem 8. März 2021 inzidenzabhängig folgende weitere Öffnungen möglich.
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, gilt:
- Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2.
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
- Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt:
- Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann.
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung
- Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.
Frühestens ab 22. März 2021 sind folgende weitere Öffnungen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen möglich:
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, so gilt:
- Öffnung der Außengastronomie
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 besteht, gilt:
- Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung neben der Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest.
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen.
Notbremse: Steigt die 7-Tages-Inzidenz über den für die jeweiligen Öffnungen maßgeblichen Inzidenzwert von 50, gelten jeweils die Regelungen für Gebiete mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die Regelungen, die bis zum bis zum 7.3.2021 gegolten haben.
Die näheren Details der Öffnungen richten sich nach Rahmenkonzepten, die die Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, für Wissenschaft und Kunst sowie für Digitales bzw. des Innern, für Sport und Integration jeweils im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erstellen.
Künftige weitere Öffnungsschritte
Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die noch nicht
geöffneten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren Ende März nach der nächsten Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder entschieden werden.
Kontaktnachverfolgung – auch elektronisch
Es wird aus Gründen des Datenschutzes klargestellt, dass die Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form (z.B. mittels einer App) erfolgen kann. Selbstverständlich müssen auch in diesem Fall Zeit, Ort und Erreichbarkeit der Kontaktpersonen präzise dokumentiert werden, um im Fall eines Infektionsgeschehens an die Gesundheitsämter weitergegeben werden zu können.
Einreisequarantäne
Die Einreisequarantäneverordnung wird bis einschließlich 28. März 2021 verlängert. Für die Einreise speziell aus den besonders infektionsgefährlichen Virusvariantengebieten gelten dabei folgende Änderungen:
- Die Quarantänedauer beträgt hier künftig 14 Tage (statt bisher nur 10 Tage).
- Die Quarantäne kann nicht mehr durch vorzeitige Freitestung (Negativtest am fünften Tag nach der Einreise) verkürzt werden.
- Die sonstigen Quarantäneausnahmen für die Einreise aus Virusvariantengebieten (v. a. für Warentransport und systemrelevante Grenzgänger und Grenzpendler) bleiben unverändert.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, die nötigen Rechtsänderungen zu veranlassen.
Schulen
An den Schulen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen der Grundsatz „vom Wechsel- in den Präsenzunterricht bzw. vom Distanz- in den Wechselunterricht“. Der Unterricht an den Schulen findet ab 15. März 2021 daher in folgenden Schritten statt:
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt in allen Grundschulklassen (und Förderschulen) Präsenzunterricht.
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 findet an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 Wechselunterricht statt.
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 100 findet mit Ausnahme der Abschlussklassen Distanzunterricht statt.
- Zur besseren Planbarkeit für die Schulfamilie gilt die Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform jeweils für eine Schulwoche, auch wenn sich der Inzidenzwert während der Schulwoche ändert.
Kinderbetreuungseinrichtungen
In Kinderbetreuungseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen: Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt Regelbetrieb, zwischen 50 und 100 eingeschränkter Regelbetrieb und über 100 Notbetreuung.
Stärkung der Sozialkontakte in Alten- und Pflegeheimen
Dank der deutlich fortgeschrittenen Impfungen in Alten- und Pflegeheimen können in Heimen mit hoher Durchimpfungsrate wieder mehr soziale Kontakte (Besuche der Bewohnerinnen und Bewohner aber auch Gemeinschaftsveranstaltungen) ermöglicht werden, sobald der Impfschutz nach der Zweitimpfung in der jeweiligen Einrichtung seine volle Wirkung entfaltet. Dabei sind weiterhin Hygiene- und Testkonzepte umzusetzen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, im nächsten Ministerrat hierüber zu berichten.
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