Busspuren, Fahrradwege, Tempo-30-Zonen
Das ändert sich jetzt in der Straßenverkehrsordnung!

Etwa an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen wird es für Kommunen leichter, Tempo 30 anzuordnen. (Archivbild) | Foto: Andreas Arnold/dpa
  • Etwa an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen wird es für Kommunen leichter, Tempo 30 anzuordnen. (Archivbild)
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  • Parkzonen oder Tempo-30-Zonen können Kommunen nicht einfach so anordnen. 
  • Mit Inkrafttreten einer Änderung der Straßenverkehrsordnung wird das für sie jetzt einfacher.

Berlin (dpa) - Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen können vor Ort künftig leichter eingerichtet werden. Zum Schutz vor Auffahrunfällen kommen außerdem strengere Vorgaben für Laster. Das sehen Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht vor, die ab sofort in Kraft treten.

Entsprechende Änderungen der Straßenverkehrs- und der Bußgeldkatalogverordnung hatten im Juli den Bundesrat passiert, jetzt wurden sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und traten damit in Kraft.

Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums teilte mit, Länder und Kommunen könnten künftig flexibler auf besondere Anforderungen vor Ort reagieren. Die Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 innerorts bleibe. Tempo 30 werde dort ermöglicht, wo dies effektiv mehr Sicherheit bringe, etwa an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen. Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist bisher an strengere Voraussetzungen geknüpft. «Ein flächendeckendes Tempo 30 wird es nicht geben», betonte die Sprecherin.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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