Lockerungen und Projekte frühestens am 26. April ++ Vorteil der Schuhgeschäfte wieder dahin
Das gilt für den Einzelhandel ab 12. April: Alle neuen Regelungen im Überblick!

Ministerpräsident Dr. Markus Söder (Mitte) mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo (l.) in der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung.  | Foto: bayern.de
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  • Ministerpräsident Dr. Markus Söder (Mitte) mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo (l.) in der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung.
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MÜNCHEN (dpa/lby/nf) - Angesichts der hohen Infektionszahlen verschiebt die Staatsregierung mögliche Corona-Lockerungen und den Start der Modellprojekte für weitere Öffnungsschritte um mindestens zwei Wochen. Auch in Regionen, in denen wegen einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 oder 100 theoretisch weitere Öffnungen in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport möglich wären, können diese also frühestens ab dem 26. April erfolgen. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in München. Auch der Start von Modellprojekten für weitergehende Corona-Lockerungen wird entsprechend verschoben.

Öffnung der Schuhgeschäfte wieder eingeschränkt, Vorteil der Bau- und Gartenmärkte dahin

Ministerpräsident Dr. Markus Söder erklärte in der Pressekonferenz zum Thema Handel: ,,Schwierig ist für uns das Thema Einzelhandel. Wir hatten letzte Woche eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Schuhgeschäfte geöffnet werden dürfen. Grund: die Vergleichbarkeit des Gleichheitsgrundsatzes wäre nicht gegeben zwischen Schuhgeschäften, Bau- und Gartenmärkten oder Buchläden. Man könne nicht entscheiden, was ist jetzt alltäglicher Bedarf oder nicht. Das Thema haben wir sehr ernst genommen und überlegt, was bedeutet das für weitere Entscheidungen? Es galt ein sinnvolles System zu finden, das einerseits der Tatsache Rechnung trägt, dass in den Geschäften (FFP2-Masken, Click and Meet) kaum Infektionsgefahr besteht. Zum Zweiten haben wir die Situation, dass kleine Einzelhandelsgeschäfte in der schlechteren Lage gegenüber großen Bau- und Gartenmärkten sind. Wir haben versucht, das in ein einheitliches Konzept mit Perspektiven zu setzen. Daraus folgt im Handel:  Inzidenzunabhängig bleiben nur noch die Bereiche Lebensmittel, Drogerie, Apotheken, Bäcker, Metzger und ähnliches geöffnet. Die Öffnung der Blumengeschäfte, Buchläden, Bau- und Gartenmärkte wird künftig inzidenzabhängig gestaltet und zwar genau wie jeder andere Einzelhandel auch. Das heißt, die Sonderstellung dieser Bereiche wird integriert in eine allgemeine Struktur, die dann wie folgt aussieht: Bei einem Inzidenzwert unter 50 sind Geschäfte geöffnet, zwischen 50 und 100 bleibt es bei ,,Klick and Meet“ ohne Test, zwischen 100 und 200 akzeptieren wir ,,Klick and Meet“ mit Test für alle Bereiche, auch für Baumärkte. Über 200 gibt es keine Öffnungen, nur noch ,,Klick and Collect“."

Das hat der Ministerrat heute beschlossen:

Die bislang ab dem 12. April 2021 geplanten weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April 2021 ausgesetzt.

Gleiches gilt für die Modell-Projekte in Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 zur Untersuchung einzelner Öffnungsschritte in Bereichen des öffentlichen Lebens unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes.

Ebenso wird mit den Modell-Projekten in Theater-, Konzert- oder Opernhäusern in Städten oder Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 verfahren.

Für den Bereich des Einzelhandels gilt ab dem 12. April:

•  Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen. 

Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gilt Folgendes:

• Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet.

• Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.

• Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).

• Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig.

Schulen

Im Bildungsbereich zeigt sich, dass auch Schulen Teil des Pandemiegeschehens sind. Um Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräfte bestmöglich zu schützen, muss die Teststrategie konsequent umgesetzt und bedarfsgerecht nachjustiert werden:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gilt für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt diese Testpflicht mindestens zweimal wöchentlich. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.

Impfungen

Für abschließend geimpfte Bürgerinnen und Bürger besteht keine Notwendigkeit für erhebliche pandemiebedingte Grundrechtseinschränkungen mehr. Daher können für sie Beschränkungen teilweise entfallen. In Betracht kommen insbesondere die Aufhebung von Quarantäneverpflichtungen und Erleichterungen von Testpflichten, wo diese vorgesehen sind (z.B. beim Besuch des Einzelhandels). Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die Bereiche ausarbeiten, in denen Lockerungen für Geimpfte möglich sind.

Impfungen in Betrieben mindern nicht nur das Infektionsrisiko in diesen Betrieben und verringern Produktionsausfälle. Ein geringes Infektionsrisiko in großen Betrieben dient unmittelbar dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Noch im April 2021 soll im Rahmen eines Modellprojekts für die Beschäftigten von zehn größeren bayerischen Arbeitgebern ein Impfangebot durch den betriebsärztlichen Dienst gemacht werden. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird in Abstimmung mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft zehn Unternehmen auswählen.

Kontaktdatenerfassung mit App

Die digitale Kontaktdatenerfassung ist zentral für die schnelle Nachverfolgung und effektive Bekämpfung des Pandemiegeschehens. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens entschied das Bayerische Staatsministerium für Digitales, eine landesweite Lizenz für Luca zu erwerben. Die App Luca hat hierbei unter anderem aufgrund ihres hohen Automatisierungsgrads und ihrer besseren Systemsicherheit den Zuschlag erhalten. Sie ermöglicht die schrittweise Rückkehr zur Normalität, insbesondere im Bereich der Gastronomie, Kunst und Kultur sowie des Sports. Damit können die bayerischen Gesundheitsämter sowie teilnehmende Organisationen und Unternehmen das System kostenfrei nutzen. Auch die Anwenderinnen und Anwender brauchen nichts zu bezahlen. Das System erleichtert den Gesundheitsämtern die Kontaktnachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion erheblich. Außerdem können Nutzer bei Luca direkt über die App eine digitale Warnung erhalten, wenn sie mit einer bestätigt infizierten Person in Kontakt waren.
In Nürnberg wird die Luca-App schon genutzt. Auch einige Bundesländer setzen die App zur Nachverfolgung von Kontakten ein, darunter Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Baden-Württemberg. Weitere Länder planen den Einsatz.

Urteil: Schuhläden dürfen ab sofort wieder öffnen!
Nürnberg nutzt künftig die Luca-App
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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