Corona-Schnelltests ab 11. Oktober kostenpflichtig
Die Beschlüsse: So geht es in den Corona-Herbst!

Bundeskanzlerin Merkel, Berlins Regierender Bürgermeister Müller (l) und der bayerische Ministerpräsident Söder gehen nach den gemeinsamen Beratungen zur Pressekonferenz.  | Foto: Christian Mang/Reuters/Pool/dpa
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BERLIN (dpa/nf) -  Das haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Dienstag bei ihrer Konferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel beschlossen. «Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden», heißt es im Beschlusspapier.

Bundeskanzlerin Merkel: «Wollen, dass wir mit niedrigschwelligen Maßnahmen den Anstieg der Infektionszahlen eindämmen können.».  | Foto: Christian Mang/Reuters/Pool/dpa
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Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte, man sehe, «dass wir uns etwas zutrauen können, zulassen können, aber nicht in jeder Form, weil wir nicht komplett über den Berg sind.» Die Zahl von 25.000 Besuchern mache deutlich, dass Großveranstaltungen möglich seien, «aber mit Regeln, mit Abständen, die berücksichtigt werden können bei der Veranstaltung», betonte Müller. Außerdem gelte es zu vermeiden, dass es davor oder danach zu großen Ansammlungen komme, wo Gefährdungen entstünden. Auch Bayern werde nach guten Erfahrungen bei der Fußball-EM - wo München deutscher Spielort war - die maximale Zahl an Zuschauern ausschöpfen, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Bei künftigen Entscheidungen über Corona-Maßnahmen wird es nicht nur auf den Inzidenzwert ankommen, sondern es zählen auch  Impfquote, Anzahl schwerer Krankheitsverläufe sowie die Auslastung der Krankenhäuser/Intensivstationen. Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen gilt unverändert die Maskenpflicht. Keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene nach Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet. 

Sport im Innenbereich

Man wolle die sogenannte 3G-Regel - also der Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete - unter anderem auch bei Sportveranstaltungen in Innenräumen und beim Sport im Innenbereich durchsetzen, sagte Bundeskanzlerin Merkel (CDU). Die Länder können aber Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt werden kann. Dafür muss ein Landkreis eine Inzidenz stabil unter 35 haben oder das Indikatorensystem eines Landes muss ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegeln, so dass ein Anstieg der Infektionen durch eine Aussetzung der Regelung nicht zu erwarten ist.



Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern. | Foto: Christian Mang/Reuters/Pool/dpa
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Debatte über 2G

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält in der Corona-Politik eine Bevorzugung von Geimpften und Genesenen gegenüber negativ Getesteten weiterhin für sinnvoll. «Wir werden uns einer Debatte über 2G auf Dauer nicht verstellen können», sagte Söder nach der MPK. 

Die nun gefundene «3G-Lösung», die negativ auf Corona Getestete mit Geimpften praktisch gleichstellt, werde vermutlich nicht das Ende der Diskussion sein, sagte Söder. «Wir testen seit einem Jahr wie die Weltmeister(...).» Die Erfahrung zeige aber auch: Testen alleine reiche nicht.

Die Corona-Impfung werde auch weiterhin freiwillig sein, sagte Söder. Wer sich nicht impfen lassen wolle, müsse aber auch ein Stück Verantwortung tragen. Der Steuerzahler könne nicht mit der Finanzierung von kostenlosen Tests auf Dauer für die zahlen, die sich gegen eine Impfung entschieden hätten. Auf der anderen Seite würden Geimpfte auch ihre verfassungsmäßig garantierten Rechte einfordern.

Erleichterungen soll es für Schüler geben, für die aufgrund ihres Alters eine Impfung noch nicht ohne weiteres empfohlen wird. Der Schülerausweis solle künftig zum Testnachweis werden, sagte Söder. Schüler würden regelmäßig im Unterricht getestet und könnten dies über ihren Schülerausweis dann auch nachweisen.

Es gebe derzeit noch keine gebräuchliche «Glücksformel», die die Sieben-Tage-Inzidenz mit dem Grad der Hospitalisierungen in Einklang bringe, sagte Söder. Die Politik sei bereit, darüber zu reden. Die Fachleute müssten nun aber eine gebräuchliche Formel entwerfen. Einen erneuten Lockdown werde und dürfe es nicht mehr geben, bekräftigte Markus Söder.

Corona-Schnelltests ab dem 11. Oktober nicht mehr gratis

Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Dienstag für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Das seien insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

In dem Beschlusspapier wird darauf hingewiesen, dass die kostenlosen Bürgertests einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hätten, die dritte Corona-Welle zu brechen. Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne, sei die dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt. An noch nicht Geimpfte appellierten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungschefs, jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote wahrzunehmen. Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten dabei unterstützen.

Restaurants, Friseur oder Fitnessstudio: 3G-Regel in Innenräumen ab spätestens 23. August:

Gleichzeitig vereinbarten Bund und Länder, dass für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene die Vorlage eines negativen Corona-Tests noch im August zur Pflicht für viele Aktivitäten in Innenräumen werden soll. Dies betrifft zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio. Es gilt aber auch für Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ausnahmen kann es demnach für Schüler geben, die regelmäßig getestet werden, außerdem für Regionen mit niedrigen Inzidenzen.

Epidemische Lage von nationaler Tragweite wird verlängert

Bund und Länder plädierten außerdem dafür, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern. Dafür wäre der Bundestag zuständig. Deutschland befinde sich insgesamt weiter in einer pandemischen Situation und die zuständigen Behörden müssten weiterhin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, hieß es zur Begründung.

Die Beschlüsse erfolgten vor dem Hintergrund einer gesunkenen Impfbereitschaft und wieder steigender Corona-Infektionszahlen. Aktuell liegt die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 23,5. Vor einer Woche lag der Wert noch bei 17,9.

Corona-Wirtschaftshilfen sollen verlängert werden

Die Corona-Wirtschaftshilfen sollen bis zum Jahresende verlängert werden. Das teilte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag nach den Beratungen von Bund und Ländern mit. Die laufende Überbrückungshilfe III Plus ist bisher bis Ende September befristet.

«Wir haben heute gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, die Überbrückungshilfen für Unternehmen, die von den Corona-Folgen besonders betroffen sind, bis Ende des Jahres zu verlängern», erklärte Altmaier. «Wir stehen damit weiter fest an der Seite unserer Unternehmen und Beschäftigten. Für unsere Wirtschaft insgesamt ist und bleibt aber das Impfen der zentrale Schlüssel. Jede weitere Impfung schützt Leben und Gesundheit, aber auch unsere Wirtschaft.»

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollen auch die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld nun bis Jahresende laufen, wie es in Regierungskreisen hieß.

Merkel sagte nach den Beratungen, der Bund habe zugesagt, dass die Überbrückungshilfe verlängert werde. Laut Beschlusspapier bitten die Länder den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatten eine Verlängerung der Überbrückungshilfe bereits in Aussicht gestellt, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich für eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds ausgesprochen. Beides sind zentrale und milliardenschwere Instrumente der Regierung, um die Folgen der Pandemie für Jobs und Firmen abzufedern.

Die Bundesregierung hatte vor einigen Wochen entschieden, dass die zuvor bis Ende Juni befristete Überbrückungshilfe III als «Überbrückungshilfe III Plus» bis September fortgeführt wird. Neu ist eine «Restart-Prämie», mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können - falls sie etwa Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen.

Bei der Überbrückungshilfe werden fixe Betriebskosten erstattet. Voraussetzung für Anträge ist, dass Unternehmen in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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