Reform des Biersteuergesetzes
Forderung: Hobbybrauer bei Biersteuer entlasten
BERLIN (dpa) - Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen, wie aus einem Entwurf des Jahressteuergesetzes hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bisher dürfen Hobbybrauer laut Biersteuerverordnung nur 200 Liter unversteuert lassen. Das Gesetz ist noch am Anfang des politischen Verfahrens und weder vom Kabinett noch vom Bundestag beschlossen. Zuerst berichtete darüber die «Augsburger Allgemeine».
Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Gehalt der Stammwürze im Bier. Auf 100 Liter Pils, Kölsch oder Alt fallen laut Zoll in der Regel 8 bis 9 Euro Biersteuer an, für die gleiche Menge Starkbier zahlen die Brauer zwischen 12 und 13 Euro.
Außerdem soll die Anmeldepflicht für privates Bierbrauen beim Hauptzollamt entfallen, bei der bisher die voraussichtliche jährliche Produktionsmenge angegeben werden musste.
Große Steuereinbußen für den Bundeshaushalt sind durch das steuerfreie Bier nicht zu erwarten: Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage aus der Unionsfraktion nahm der Staat im ersten Halbjahr 2022 rund 7000 Euro Biersteuer von privaten Haus- und Hobbybrauern ein.
Der finanz- und haushaltpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Sebastian Brehm (Nürnberg), und der südpfälzische CDU-Abgeordnete Thomas Gebhart haben den Plan des Bundesfinanzministeriums zur Entlastung von Hobbybrauern begrüßt. Beide Politiker hatten Ende vergangenen Jahres eine Reform des Biersteuergesetzes verlangt und auf den Missstand hingewiesen, dass dem hohen Verwaltungsaufwand für die Besteuerung von Hobbybrauern nur minimale Steuereinnahmen gegenüberstanden.
Brehm am Dienstag in Berlin: „Die Biersteuer für Hobbybrauer ist ein Beispiel staatlicher Geldverschwendung. Sie ist bürokratische Selbstbeschäftigung auf Kosten der Steuerzahler. Die Reform ist überfällig. Die bisherige Kontrolle von tausenden Kleinstbrauern verursacht einen riesigen bürokratischen Aufwand, brachte aber kaum Einnahmen. An Ende standen wenige hundert Steuerfälle jährlich mit einer durchschnittlichen Steuerschuld in unteren zweistelligen Euro-Bereich.“
Gebhart betonte: „Die geplante Aufhebung der Anmeldeplicht für privates Bierbrauen bei den Hauptzollämtern ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das gilt auch für die Anhebung der Biermenge, die steuerfrei gebracht werden darf, von jährlich 200 auf 500 Liter. Dies ist eine große Erleichterung für die gut 10.000 Hobbybrauer und den Fiskus. Bei einem durchschnittlichem Steuerertrag von bisher 28 Euro je Steuerfall ist sofort klar, dass der Aufwand größer ist als der Ertrag. Diese Steuererhebung kostete mehr, als sie einbringt.“
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