Gefährlichen Mängeln auf der Spur
(ampnet/mue) - Ab sofort müssen sich Autofahrer in Deutschland auf neue Regeln bei der Hauptuntersuchung einstellen. So wird eine neue Einstufung „Gefährlicher Mangel“ eingeführt und die Prüfung von Daten-Komponenten, wie das elektronische Notrufsystem eCall, in die Hauptuntersuchung einbezogen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die technische Untersuchungen von Fahrzeugen in Europa weiter „harmonisieren“ soll.
Der „Gefährliche Mangel“ sei für die Kunden an den Prüfstellen die sichtbarste Veränderung, erläutert Richard Goebelt, Leiter des Bereiches Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband. „Er stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“ dar. Wie „Erhebliche Mängel“ bescheinigt der „Gefährliche Mangel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung oder Beeinträchtigung des Umweltschutzes.“ Der Fahrzeughalter wird durch eine entsprechende Formulierung im Prüfbericht darauf hingewiesen; eine Fahrt direkt nach Hause oder zum Zweck der Reparatur bzw. der HU-Nachprüfung innerhalb eines Monats ist dann jedoch noch zulässig. Bei der Einstufung als „Verkehrsunsicher“ muss – wie bisher – unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden.
Neu ist ferner die Untersuchung von Komponenten für die Datenkommunikation und Datenspeicherung im Fahrzeug. Hierzu zählen beispielsweise das für alle neuen Fahrzeuge seit 1. April verpflichtende elektronische Notrufsystem eCall und weitere Systeme, die zukünftig Bestandteil der Fahrzeugausstattung bei den verschiedenen Stufen des automatisierten Fahrens werden. „Die konkreten Prüfverfahren dieser Systeme sind derzeit noch in der Entwicklung,“ so Goebelt weiter. Weitere Änderungen betreffen die Beschreibung und europaweite „Harmonisierung“ einzelner Mängel, die an Fahrzeugen auftreten können. So ändert sich beispielsweise die Einstufung der für Verkehrssicherheit und Umweltschutz wichtigen Reifendruck-Kontrollsystemen (RDKS). Goebelt: „Werden jetzt funktionsunfähige oder stillgelegte Reifendruck-Kontrollsysteme bei der Hauptuntersuchung festgestellt, darf keine Plakette mehr erteilt werden.“
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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