Gefängnis droht: Illegale Autorennen gelten künftig als Straftat

Grafik: © froxx / Fotolia.com

(ampnet/mue) - Der Bundestag hat ein Gesetz zur Ahndung illegaler Autorennen verabschiedet – diese gelten künftig als Straftat und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit. Es drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis bzw. des Fahrzeugs.


Im Strafgesetzbuch wird der Straftatbestand der Veranstaltung von und der Teilnahme an verbotenen Straßenrennen eingeführt. Auch der Versuch der Organisation wird dabei unter Strafe gestellt (z.B. Internetaufrufe). In der Regel gilt eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe; eine höhere Strafe von bis zu fünf Jahren soll gelten, wenn Rennteilnehmer Leib und Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden. Wer bei einem verbotenen Straßenrennen einen Menschen tötet, einen Menschen schwer verletzt oder eine größere Anzahl von Menschen verletzt, soll bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe bekommen können. In allen Fällen kann zudem die Fahrerlaubnis entzogen und / oder das Fahrzeug eingezogen werden. So genannte „Alleinraser“, die besonders gefährlich und eigensüchtig bzw. gleichgültig handeln, um die höchstmögliche Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs auszutesten, werden ebenfalls erfasst. Allgemeine Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten aber weiterhin als Ordnungswidrigkeit.

Der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), Dr. Walter Eichendorf, hat den Beschluss begrüßt, der auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesrates zurückgeht. Nun seien wieder die Länder gefragt, die Verkehrsüberwachung deutlich zu verbessern.

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Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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