Wie viele Ausstände schafft die GDL noch?
Geheimnis Streikkasse: Kosten gehen in die Millionen!

Eine GDL-Kundgebung auf dem Schloßplatz in Stuttgart.  | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
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BERLIN (dpa) - Tarifkonflikte und insbesondere Streiks sind immer auch ein Spiel mit der Ungewissheit. Im aktuellen Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn trifft diese Ungewissheit vor allem die Fahrgäste: Fährt die Bahn am nächsten Bundesliga-Spieltag Richtung Stadion? Gelingt die Anreise zur Verwandtschaft per Zug?

GDL-Streik ist angelaufen - Rufe nach Schlichtung werden lauter

Damit verbunden stellen sich immer wieder diese Fragen: Wie lang kann die Lokführergewerkschaft GDL weiter streiken? Lässt sich ein Ausstand wie der aktuelle noch einmal wiederholen?

Vor allem die Antwort auf die Frage, wie gut die Streikkasse der GDL gefüllt ist, ist ein wohlgehütetes Geheimnis der Gewerkschaft. Es gibt einige Faktoren, die für die Streikausdauer der GDL entscheidend sind:

Blick in vorherige Tarifrunden

Zieht die GDL den momentanen Streik bis Montagabend durch, kommt sie in der laufenden Tarifrunde bereits auf so viele Streikstunden wie 2021. Damals rief die Gewerkschaft zu drei längeren Streiks auf, die sich im Güterverkehr auf etwas mehr als 260 Stunden summierten. Mit den beiden Warnstreiks 2023 und den beiden Streiks im laufenden Jahr sammelt die GDL bis Montagabend, 18.00 Uhr, 264 Streikstunden im Güterverkehr.

Dass die GDL damit für die laufenden Tarifrunde am Limit angekommen ist, lässt sich daraus aber nicht schließen. In einer sehr langwierigen Tarifrunde von September 2014 bis Mai 2015 streikte die GDL im Güterverkehr für mehr als 420 Stunden.

Streikgeld

Die Streikkosten einer Gewerkschaft entstehen vor allem beim Streikgeld, das den Streikenden gezahlt wird. «Wir zahlen 10 Euro pro Stunde und maximal 100 Euro Streikgeld pro Schicht, dann ist Schluss», sagte GDL-Chef Clasu Weselsky kürzlich in einem «Stern»-Interview. «Die Einbußen der Kolleginnen und Kollegen sind größer. Das wissen sie, aber sie können auch rechnen. Wenn sie anschließend eine Einkommenserhöhung von 150 oder 210 Euro monatlich mehr haben, wissen sie, für was sie streiken.» Streikgeld muss nicht versteuert werden.

Über die Streikbeteiligung wurde zuletzt wenig bekannt. Die GDL verhandelt bei der Bahn für rund 10.000 Beschäftigte. Selbst wenn nur die Hälfte dieser Beschäftigten regelmäßig gestreikt hat, dürften die Streikgeld-Kosten bei inzwischen mehr als 10 Arbeitskampftagen bereits in die Millionen gehen. Die Bahn kostet jeder Streiktag nach Konzernangaben 25 Millionen Euro.

Öffentliche Meinung

Die GDL müsse vermeiden, dass sich die öffentliche Meinung gegen die Lokführer wendet, sagte der Tarif-Experte Hagen Lesch vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) der Deutschen Presse-Agentur. Dies sei ein wichtiger Einflussfaktor, wenn es darum gehe, die eigenen Mitglieder bei der Stange zu halten. «Eine weitere Streikrunde ohne vorherige Verhandlungen könnte ein mediales Desaster für die GDL werden. Das könnte auch ein Kipppunkt für die Streikbereitschaft der Mitglieder werden», meinte Lesch.

Mit schärferer öffentlicher Kritik stehe perspektivisch auch die finanzielle Unterstützung der GDL beim Streikgeld durch den Deutschen Beamtenbund (dbb) in Frage. Dessen Verantwortliche hätten die GDL bereits im Bahn-Tarifkonflikt 2015 zu einer Schlichtung gedrängt.

«Der dbb unterstützt uns in allen Belangen und steht zu 100 Prozent hinter uns», sagte ein GDL-Sprecher kürzlich. Die GDL ist Mitglied im Deutschen Beamtenbund. «Stand jetzt ist es kein Thema, dass der dbb sich in den Konflikt einmischt», sagte am Donnerstag ein dbb-Sprecher. «Herr Weselsky als stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb und Ulrich Silberbach als Vorsitzender sind im permanenten Austausch.» Ob nicht doch irgendwann der Zeitpunkt kommen könnte, zu dem sich der dbb einschaltet, ist offen.

Ausweg Schlichtung?

Eine Schlichtung mit einem externen Vermittler lehnt die GDL bislang ab. Zwingen kann die Bahn sie dazu nicht. Für einen solchen Prozess brauchte es eine Schlichtungsvereinbarung. Diese können Tarifpartner etwa in einem Tarifvertrag festlegen. Sie könnte dann bestimmen, dass sich im nächsten Tarifstreit beide Seiten zu einer Schlichtung verpflichten, wenn sie auf den üblichen Verhandlungswegen nicht weiter kommen. Im ausgelaufenen Tarifvertrag zwischen der Bahn und der GDL gibt es eine solche Vereinbarung aber nicht.

Natürlich können sich beide Seiten trotzdem auf ein Schlichtungsverfahren verständigen. Im vergangenen Jahr sind die Bahn und die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) diesen Weg gegangen, obwohl es auch damals keine Verpflichtung dazu gab. Die vermittelten Verhandlungen führten letztlich zu einer Beilegung des damaligen Tarifstreits. Zu den Befürwortern von Schlichtungsvereinbarungen zählt der Fahrgastverband Pro Bahn. Nach Ansicht des Verbands entstünde so während eines Tarifkonflikt mehr Planungssicherheit für die Bahn-Kunden.

Von Fabian Nitschmann und Matthias Arnold, dpa

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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