Maskenpflicht im Herbst
Holetschek: Ausnahmen ,,schlicht nicht umsetzbar"
MÜNCHEN (dpa/lby) - Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek fordert vor Beratungen des Bundeskabinetts über den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz erneut Anpassungen. Zentral kritisierte der CSU-Politiker eine im Gesetzesentwurf enthaltene Ausnahmeregelung der Maskenpflicht in Innenräumen. Demnach müssten frisch Geimpfte, Genesene und frisch Getestete keine Maske tragen. Darauf müsse verzichtet werden, teilte Holetschek mit. «Eine solche Regelung wäre im Vollzug schlicht nicht umsetzbar.»
Das Bundeskabinett könnte am Mittwoch grünes Licht für einen Entwurf zu Corona-Maßnahmen für Herbst und Winter geben. Der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) sieht unter anderem vor, dass die Länder ab dem 1. Oktober wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen einführen können - unabhängig von der Inzidenz. Lauterbach hatte aber auch gesagt: Wenn die Länder die Maskenpflicht einführen, «müssen sie eine Ausnahme vorsehen für die Innenräume, wo das Maskentragen ersetzt werden kann durch entweder einen Impfausweis, Genesenenausweis oder frische Testung». Die Maske soll dann keine Pflicht sein, wenn man in den drei Monaten zuvor geimpft wurde.
Holetschek hat dieses «Drei-Monats-Intervall» bereits mehrfach kritisiert. Es sei den Menschen nicht vermittelbar und entspräche auch nicht der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), argumentiert er. Der Minister warf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zudem vor, die Länder in die Planungen für den Corona-Herbst nicht wie angekündigt eingebunden zu haben.
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