Besuche müssen auch in kalter Jahreszeit möglich sein
Huml lässt Handlungsempfehlung für Senioren- und Pflegeheime überarbeiten
NÜRNBERG/REGION (pm/nf) - Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml lässt derzeit mit Blick auf den erwarteten Anstieg der Corona-Infektionsgefahr im Winter die Handlungsempfehlung für ein Besuchskonzept in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen überarbeiten.
Die Ministerin betonte anlässlich des Podiumsgesprächs "Geht Schutz über alles? – Gute Pflege in Alten- und Pflegeheimen zwischen Fürsorge und Vereinsamung" am heutigen Freitag in Fürth: "Der Schutz vor Infektionen ist sehr wichtig. Aber auch der Schutz der Pflegedürftigen vor Einsamkeit liegt mir sehr am Herzen. Deshalb müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Besuche auch in der kalten Jahreszeit möglich sind, wenn sie nicht im Freien stattfinden können."
Die Ministerin unterstrich: "Wir gehen davon aus, dass im Winter teilweise die Besucherräume alleine nicht ausreichen, da aufgrund des Abstandsgebotes die dortige Besucherzahl zu begrenzen ist. Deshalb ist es wichtig, dass von der Möglichkeit des Besuchs auf den Bewohnerzimmern Gebrauch gemacht wird. Dies soll in der Handlungsempfehlung klargestellt werden. Klar ist: Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner hat oberste Priorität. In jedem Fall besteht für die Besucher eine Maskenpflicht. Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern, wenn möglich, durchgängig eingehalten werden."
Die Ministerin erläuterte: "Besuche im Bewohnerzimmer sind zwar nach der aktuellen Handlungsempfehlung auch jetzt bereits möglich. Aber den eingehenden Beschwerden ist zu entnehmen, dass diese Empfehlung von einigen Einrichtungen zu eng ausgelegt wird. Oft wird ein Besuch untersagt, obwohl er eigentlich stattfinden könnte. Die derzeit in der Überarbeitung befindliche Handlungsempfehlung soll den Einrichtungen mehr Handlungssicherheit und Unterstützung bei den Besuchsregelungen geben."
Die Ministerin betonte: "Nach meinem Eindruck versuchen die meisten Träger und Einrichtungsleitungen seit Monaten ihr Möglichstes, die Erleichterungen, die seit Juni gelten, umzusetzen. Dabei haben wir bewusst wenig staatliche Vorgaben gemacht, gerade um den Einrichtungen individuelle Spielräume zu lassen. Die Besuchsregelungen scheinen jedoch Schwierigkeiten zu machen, da nach wie vor die Angst besteht, dass in der Einrichtung das Coronavirus eingetragen wird. Aus dieser Angst und Unsicherheit heraus, werden teilweise zu strenge Maßnahmen getroffen. Deshalb werden wir nun weitere Hilfestellungen geben."
Das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hatte in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales im Juni ein Konzept für Erleichterungen bei den Besuchsregelungen vorgelegt, das der Ministerrat in seiner Sitzung am 23. Juni gebilligt hat. Demzufolge gilt der Grundsatz der Verantwortung der Träger und Einrichtungen vor Ort. Jede Einrichtung muss ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen.
Besteht der Verdacht, dass die Besuchsrechte zu stark beschränkt werden, können sich die Betroffenen an die jeweils örtlich zuständigen Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) wenden, die die betroffene Einrichtung prüfen und ggf. beraten oder erforderliche Anordnungen treffen. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner sind auf der Homepage des StMGP zu finden: https://www.stmgp.bayern.de/service/ansprechpartner-und-fachstellen/
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