Joachim Herrmann weist Behauptungen der SPD strikt zurück

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Kriminalaktennachweis der Bayerischen Polizei: ,,Wichtiges Arbeitsinstrument der Polizei". | Foto: © Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Kriminalaktennachweis der Bayerischen Polizei - Datenschutzexperte Ritter (SPD): Unhaltbarer Zustand beim Kriminalaktennachweis - SPD-Antrag morgen im Innenausschuss

REGION (nf) - Als ,,totalen Quatsch" hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in einer Pressemitteilung die Behauptung der SPD zurückgewiesen, hunderttausende bayerische Bürger seien bei der Polizei zu Unrecht gespeichert.

Der SPD-Datenschutzpolitiker Florian Ritter setzt sich seit langem dafür ein, dass Ermittlungsdaten über Bürgerinnen und Bürger aus Polizeicomputern gelöscht werden, sobald der Verdacht gegen sie nicht mehr besteht. In einem aktuellen Antrag, der morgen im Innenausschuss beraten wird, fordert die SPD die Staatsregierung auf, die Kriterien für die Erfassung persönlicher Daten im sogenannten Kriminalaktennachweis der bayerischen Polizei strenger anzuwenden und die Informationen unverzüglich zu löschen, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt ist.

Joachim Herrmann: ,,Im Kriminalaktennachweis der Bayerischen Polizei werden nur die Personen gespeichert, die in Verdacht stehen, Straftaten oder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben." Wenn der Verdacht auch polizeilicherseits restlos ausgeräumt sei, werde der Datensatz selbstverständlich gelöscht. Bei aktuell 1,6 Millionen Kriminalakten können laut Herrmann zwar einzelne fehlerhafte Speicherungen nicht ganz ausgeschlossen werden. ,,Es handelt sich aber um Einzelfälle, die wir sofort bereinigen." Die Zahlen der SPD seien völlig aus der Luft gegriffen und dienen rein der Panikmache. Im Übrigen könne jeder die Auskunft über die von ihm bei der Polizei gespeicherten Daten und deren Löschung beantragen. Herrmann: ,,Das wird dann in jedem Einzelfall eingehend geprüft. Es gibt dazu eine klare Regelungslage im Polizeiaufgabengesetz."

Wie Herrmann erläuterte, ist der Kriminalaktennachweis ein wichtiges Arbeitsinstrument der Polizei. Neben den Personalien sind darin unter anderem die betreffenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren dokumentiert. Auch eine etwaige erkennungsdienstliche Behandlung, also das Vorliegen von Fingerabdrücken und Lichtbildern, ist darin vermerkt. ,,Damit kann die Polizei beispielsweise schnell auf die kriminelle Historie eines Verdächtigen zugreifen", erklärte der Minister. ,,Insbesondere geht es uns darum, wertvolle Ermittlungsansätze zur Straftatenaufklärung zu gewinnen oder auch weitere Taten zu verhindern." Auch seien die Daten sehr wertvoll für die Eigensicherung der Polizisten, insbesondere wenn es sich um gefährliche Gewalttäter handelt.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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