Bei der Pflegeversicherung
Kinderreiche Familien werden entlastet

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die Zahl der Kinder beim Beitrag zu Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung eine Rolle spielt.
Foto: picture alliance / Ingo Wagner/dpa
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KARLSRUHE (dpa/mue) - Eltern mit mehreren Kindern müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weniger für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen als kleinere Familien und Kinderlose.


Bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung hingegen muss nach Angaben des höchsten deutschen Gerichts überhaupt nicht unterschieden werden zwischen Menschen mit und ohne Nachwuchs (1 BvL 3/18 u.a.). Familienverbände wollen nun auf politischem Weg für ihr Anliegen kämpfen. 
Die Karlsruher Richterinnen und Richter ordneten an, dass die Beitragssätze in der Pflegeversicherung bis Ende Juli 2023 entsprechend der konkreten Zahl der Kinder angepasst werden müssen. Die Bundesregierung äußerte sich zunächst nicht dazu.
 
«So erfreulich die (...) Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige», erklärte der Präsident des Familienbunds der Katholiken (FDK), Ulrich Hoffmann. «So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen.»
 Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, erklärte: «Die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung bleibt notwendig.» Mit ihr würden die meisten ausdifferenzierten Familienleistungen überflüssig und das Armutsrisiko von Familien mit Kindern deutlich verringert.


Das Bundesverfassungsgericht hatte im Fall der Pflegeversicherung schon 2001 geurteilt, es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern einen genauso hohen Beitragssatz zahlen wie Kinderlose – denn sie leisteten einen «generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems». Die Beitragssätze wurden daraufhin angepasst. Seit Anfang dieses Jahres liegt sie für Eltern bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens und für Kinderlose bei 3,4 Prozent.
 Nach Ansicht des Gerichts greift das aber zu kurz: Je mehr Kinder eine Familie habe, desto größer seien der Aufwand und die damit verbundenen Kosten. «Diese Benachteiligung tritt bereits ab einschließlich dem zweiten Kind ein», heißt es in der Mitteilung. «Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.» Der Gesetzgeber müsse diese Benachteiligung beheben.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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