Kritik an Schienenausbauplänen des Bundes
Konzentration auf Hochleistungskorridore bedroht wichtige Projekte in Bayern

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter hat heute im Bundesrat Nachbesserungen beim Bundesschienenwegeausbaugesetz gefordert.
 | Foto: Henning Schacht/Bayerische Staatskanzlei
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REGION (pm/nf) – Der Freistaat Bayern hat seine Kritik an der Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes noch einmal bekräftigt und heute im Bundesrat für eine Einberufung des Vermittlungsausschusses gestimmt: „Das Gesetz ist dringend notwendig, um das marode Schienennetz in Deutschland auf Vordermann zu bringen. Aber in dieser Form ist es unbrauchbar, da wichtige Themen ausgeklammert werden.

Deshalb müssen hier unbedingt Nachbesserungen her, und zwar grundlegender Art“, so Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter. Konkret kritisiert Bernreiter, dass sich der Bund beim Ausbau und der Sanierung von Bahnstrecken künftig vor allem auf Hochleistungskorridore konzentrieren will: „Dabei besteht die Gefahr, dass andere wichtige Projekte, wie etwa die Franken-Sachsen-Magistrale, der Brenner-Nordzulauf, die Ausbaustrecke München – Mühldorf – Freilassing, die Strecke Ulm – Augsburg oder die Elektrifizierung der Strecke Regensburg – Hof hinten runterfallen. Wir brauchen einen Booster für das gesamte Schienennetz, und nicht nur für die Hauptstrecken.“

Die Kritikpunkte müssten nun im Vermittlungssauschuss zügig geklärt werden, damit das Gesetz zeitnah in Kraft treten könne. „Wegen Reibereien in der Ampel ist das Ganze ohnehin schon ein Ewigkeitswerk. Die Bundesregierung soll nicht immer nur vom Deutschlandtempo reden, sondern es auch auf die Schiene bringen“, fordert der Minister. „Mir ist wichtig, dass die Fahrgäste einen zuverlässigen Schienenersatzverkehr bekommen! Die Kosten dafür dürfen nicht auf die Länder abgewälzt werden.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung hatte im Juni 2023 den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes beschlossen und ihn in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Bundesrat hatte im September vergangenen Jahres zum Gesetzesentwurf Stellung genommen und zahlreiche Änderungsanträge eingebracht. Die Bundesregierung hatte die Änderung des Gesetzesentwurfes überwiegend abgelehnt. Im Februar 2024 beschloss der Bundestag den Gesetzesentwurf mit den Stimmen der Koalition und der Gruppe Die Linke. An diesem Freitag, 22. März, verwies der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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