Ende der Corona-Pandemie?
Lauterbach: Bei Lockerung Übergangsregel nutzen!

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Foto: Carsten Koall/dpa
  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
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BERLIN (dpa/mue) - Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Länder aufgefordert, die Schutzmaßnahmen nicht schon zum 20. März auslaufen zu lassen, sondern die Übergangsfrist bis 2. April zu nutzen.


Anschließend könnten sie auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz setzen. «Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen», sagte Lauterbach im ARD-«Morgenmagazin».


Nach einem Entwurf der Ampel-Regierung soll nach dem 19. März eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichem Nahverkehr sowie im Fernverkehr gelten. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch nicht mehr alle bisher verfügbaren. Aktuell soll der Bundestag erstmals über einen von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf für die neue Rechtsgrundlage beraten; diese soll die auslaufende jetzige ersetzen. 
Lauterbach sagte, ab dem 2. April müssten die Länder die neuen Hotspot-Regelungen nutzen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. «Das können sie – und das kann zur Not auch darauf hinauslaufen, dass wenn die Situation in einem ganzen Bundesland so prekär ist, dass ein ganzes Bundesland sich zum Hotspot erklärt wie das jetzt zum Beispiel Bayern überlegt.»

Es werde keinen Freedom Day geben, betonte Lauterbach. «Wir sind nicht in der Situation, als dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte.»

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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