Deutsche Sprache
Lehrerverband begrüßt das bayerische Genderverbot
BERLIN (dpa) - Der Deutsche Lehrerverband hat das Verbot sogenannter Gendersprache für Behörden, Schulen und Hochschulen in Bayern begrüßt. Im gesamten amtlichen Sprachgebrauch gehe es immer auch darum, deutlich zu machen, dass alle Menschen gemeint seien und nicht nur einzelne Gruppen, sagte Verbandspräsident Stefan Düll am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. «Missverständliche Formulierungen sind daher grundsätzlich zu vermeiden. Es geht um respektvolle Formulierungen, die damit auch gendersensibel sind, ohne es als solche zu markieren. Auch das Sternchen kann schließlich ausgrenzend verstanden werden.»
Das Kabinett in München hatte am Dienstag eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaats beschlossen. Demnach seien mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig, hieß es. Lehrkräfte müssten sich daran halten, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Das gilt demnach für den gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Elternbriefen, der kompletten internen Kommunikation und auch im Unterricht.
Die Regelung betrifft nach Dülls Angaben nicht die Schülerinnen und Schüler, die aber zu einer korrekten und stilistisch gewandten Ausdrucksweise angehalten würden. «Die Jugendlichen können sich also durchaus anders ausdrücken, bekommen aber Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und gegen Grundsätze der Stilistik angestrichen», sagte Düll.
Einheitliche Regeln für das Thema gibt es in Deutschland nicht. Für Bildung und Schulen sind die Bundesländer selbst zuständig. Auf Länderebene wird immer wieder kontrovers darüber diskutiert. In Hessen etwa hatte die neue schwarz-rote Landesregierung sich darauf verständigt, festzuschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen wie Schulen, Universitäten, Rundfunk auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird.
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