Bund-Länder-Runde ++ Pandemie Lage ,,dramatisch"
Merkel: Vierte Welle trifft unser Land mit voller Wucht
BERLIN (dpa) - Die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat dringende Klärungen zur Eindämmung der Corona-Infektionen bei den anstehenden Bund-Länder-Beratungen eingefordert.
Die gegenwärtige Pandemie-Lage sei dramatisch, sagte Merkel in einer per Video zugeschalteten Rede bei der Hauptversammlung des Deutschen Städtetags in Erfurt. «Die vierte Welle trifft unser Land mit voller Wucht.» Die Beratungen mit den Ministerpräsidenten an diesem Donnerstag seien «überfällig», machte Merkel deutlich.
Konkret forderte sie, eine Marke festzulegen, ab welcher Klinikbelastung zusätzliche Eindämmungsmaßnahmen greifen müssen. Ohne einen Schwellenwert bliebe der vereinbarte Index für die Zahl der aufgenommenen Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen «ein zahnloser Tiger». Es wäre aber «eine Katastrophe», erst dann zu handeln, wenn die Intensivstationen voll seien.
Merkel: «Bin in tiefer Sorge»
Entscheidend sei außerdem, bei den Impfungen voranzukommen. «Es ist auch jetzt überhaupt nicht zu spät, sich für eine Erstimpfung zu entscheiden», sagte Merkel. Nötig sei jetzt zugleich eine nationale Kraftanstrengung bei Auffrischungsimpfungen länger zurückliegender Impfungen. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus Israel zeigten, dass man mit «Booster»-Impfungen die Welle brechen könne.
Merkel sagte, sie sei «in tiefer Sorge» über die Lage in einigen Ländern. Oberstes Ziel sei, eine Überbelastung des Gesundheitssystems zu vermeiden und so Menschenleben zu schützen. Dazu gehöre, dass Corona-Patienten, aber auch alle anderen eine bestmögliche Behandlung bekommen könnten. Die «bittere Wahrheit» sei, dass dies in am schwersten betroffenen Landkreisen schon nicht mehr möglich sei.
Pläne der Ampel-Parteien - Kritik von der Union
Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten am Donnerstag werden die Pläne der Ampel-Parteien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie konkreter. Baustellen gibt es angesichts der hohen Infektionszahlen genügend.
Die Unionsfraktion Bundestag kritisiert die Corona-Pläne der Ampel-Parteien. «Obwohl die Pandemie uns fordert wie nie zuvor, sendet die Ampel das Signal, wir gehen raus aus der epidemischen Lage», sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei (CDU). Es sei das grundfalsche Signal. Der rechtliche Handlungsrahmen zur Pandemiebekämpfung werde mit dem Schritt deutlich schlechter. «In einer solchen Situation Handlungsspielräume zu beschränken, das ist unverantwortlich.»
Frei kündigte an, dass die Union einen Antrag zum Fortbestand der sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ins Parlament einbringen werde. Das sei die beste Lösung. Eine Mehrheit dürfte der Antrag aber nicht finden, da SPD, Grüne und FDP die epidemische Lage auslaufen lassen wollen. Dadurch werden die Bundesländer einige besonders harte Corona-Maßnahmen, wie umfassende Geschäfts- oder Schulschließungen, künftig nicht mehr anordnen können.
In Bezug auf das künftige Corona-Regelungswerk hat der Hauptausschuss des Parlaments am Dienstagabend Änderungsanträge beschlossen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Der Bundestag soll am Donnerstag darüber abstimmen. Geplant ist demnach unter anderem:
Ausnahmen bei harten Corona-Maßnahmen
Die Bundesländer sollen nach dem Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage nationaler Tragweite zwar weiterhin auch besonders harte Maßnahmen verordnen können, etwa Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Ausgeschlossen sein sollen aber Versammlungsverbote oder Verbote religiöser Zusammenkünfte. Bereits bekannt war, dass es auch keine umfassenden Geschäfts- und Schulschließungen mehr geben soll. Corona-Auflagen an Schulen, ja - aber eine Aussetzung des Präsenzunterrichts könne nicht festgelegt werden, wird im Entwurf bekräftigt.
Gefälschte Tests und Impfnachweise
Wer Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweise fälscht, muss nach den Ampel-Plänen mit hohen Strafen rechnen. In besonders schweren Fällen des «unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen», wenn «der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande» handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein. Dafür soll das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden.
Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen
In den Bundesländern wird es teilweise schon so gemacht oder ist geplant, nun soll die Regelung bundesweit eingeführt werden: Beschäftigte und Besucher sollen Kliniken und Pflegeeinrichtungen nur noch mit tagesaktuellem negativen Corona-Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können sich dem Entwurf zufolge auch täglich ohne Überwachung selbst testen oder zweimal pro Woche einen PCR-Test vorlegen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung soll die Testpflicht gelten.
3G in Bussen und Bahnen
Die geplante 3G-Regel in Verkehrsmitteln soll «stichprobenhaft» überprüft werden. Beförderer sollen dazu verpflichtet werden, dies durch entsprechende Nachweiskontrollen zu überwachen. Passagiere müssen dann entweder einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Der negative Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ausgenommen sein sollen Schülerinnen und Schüler und die Beförderung in Taxis. Festgeschrieben werden soll die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Gesichtsmaske. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
3G am Arbeitsplatz
Auch bei der geplanten bundesweiten 3G-Regel am Arbeitsplatz wird es konkreter: Zutritt zum Arbeitsplatz, wenn dort «physischer Kontakt» zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll es ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) nicht mehr geben. Die Arbeitgeber sollen das täglich kontrollieren und die Ergebnisse auch festhalten. Beschäftigte seien verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen. Derzeit müssen Unternehmen noch zwei Tests pro Woche anbieten. Zusätzlich gibt es seit kurzem auch wieder mindestens einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen Nicht-Genesene oder Ungeimpfte also damit rechnen, zwei Tests pro Woche auf eigene Kosten zu machen.
Homeoffice-Pflicht
Die geplante Homeoffice-Pflicht orientiert sich an den Regeln, die bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit «Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten» muss Homeoffice ermöglicht werden, es sei denn, das ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich, etwa weil Post bearbeitet werden muss oder Waren oder Material ausgegeben werden müssen. Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehlt.
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