Ende des Steuerprivilegs
Nach Corona droht Sportvereinen neuer Ärger!
MÜNCHEN (dpa) - Deutschlands Sportvereinen droht nach einem neuen Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs das Ende eines traditionellen Steuerprivilegs. Entgegen der bisher von den Finanzämtern geübten Praxis sind Angebote von Sportvereinen an ihre Mitglieder gegen allgemeine Mitgliedsbeiträge «steuerbar», wie es in der am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des höchsten deutschen Steuergerichts in München heißt. Demnach kommt es «durch die nunmehr versagte Steuerbefreiung zu einer Umsatzsteuerpflicht».
Sportvereine müssen also laut BFH nunmehr damit rechnen, «dass die Rechtsprechung ihre Leistungen an Mitglieder ohne Berufungsmöglichkeit als umsatzsteuerpflichtig ansieht». Gesetzgeberisch lösen könnte der Bund dies nach Einschätzung des BFH durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes.
Im konkreten Fall vor dem V. Senat ging es um einen Golfclub, doch hat das Urteil laut Bundesfinanzhof Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus. Größter deutscher Sportverein ist mit mehr als 1,4 Millionen Mitgliedern seiner weit über 300 Sektionen der Deutsche Alpenverein (DAV) in München.
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